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Pauschalreisen: Stärkere Rechte für Reisende und einfachere Regeln für die Reisebranche

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Am 27. Mai wurden wichtige Änderungen an der Pauschalreiserichtlinie Die neuen, vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedeten Regeln stärken die Rechte der Reisenden und verbessern die Rechtssicherheit für den Pauschalreisesektor, der sich größtenteils aus KMU und Kleinstunternehmen zusammensetzt. 

Die aktualisierte Richtlinie führt insbesondere für Krisensituationen klarere Regeln ein, darunter Stornierungen, Rückerstattungen und Insolvenzschutz. Die Verwendung von Gutscheinen anstelle einer Rückerstattung wird präzisiert, einschließlich der Notwendigkeit der ausdrücklichen Zustimmung des Reisenden, der automatischen Rückerstattung bei Nichteinlösung eines Gutscheins und des Insolvenzschutzes für offene Rückerstattungen. Reisende haben Anspruch auf eine Antwort auf ihre Beschwerden innerhalb von 60 Tagen und auf die Rückerstattung ihrer Zahlungen innerhalb von sechs Monaten, wenn ein Reiseveranstalter insolvent wird. Die Streichung der Kategorie „verbundene Reiseleistungen“, die zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen angesiedelt ist, führt zu einer deutlichen Vereinfachung: Fünf Informationsformulare entfallen, und Reisende erhalten klare Informationen darüber, ob sie eine Pauschalreise oder eine Einzelleistung buchen. 

Die Mitgliedstaaten haben 28 Monate Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen; diese werden sechs Monate später für die Betreiber verbindlich. In ihrer Bekanntmachung vom 8. Mai 2026 – Leitlinien zur Klarstellung bestimmter EU-Vorschriften, die für Passagiere und Transportunternehmen angesichts der derzeit reduzierten Lieferungen von Kerosin aus dem Nahen Osten gelten Die Kommission rief die Reiseveranstalter dazu auf, die neuen Gutscheinregeln bereits vor deren rechtsverbindlicher Anwendung freiwillig anzuwenden, auch in der aktuellen Krise.

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