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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein modifiziertes rückzahlbares Vorschussprogramm in Höhe von 2 Mrd. EUR für Griechenland, um Unternehmen zu unterstützen, die vom Ausbruch des # Coronavirus betroffen sind

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Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass bestimmte Änderungen an einem bestehenden griechischen System zur Unterstützung von Unternehmen, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind, im Einklang mit dem Temporärer Rahmen. Das ursprüngliche Schema wurde am genehmigt 7 April 2020 unter der Nummer SA.56815. Griechenland hat bestimmte Änderungen des ursprünglichen Systems mitgeteilt, insbesondere: (i) eine Erhöhung des geschätzten Gesamtbudgets des Systems von 1 Mrd. EUR auf 2 Mrd. EUR; (ii) die Einbeziehung weiterer Kategorien von Unternehmen, die Anspruch auf Beihilfen haben, und (iii) eine Verlängerung des Zeitraums, für den die Beihilfe gewährt werden kann, dh von März bis Mai 2020 (im ursprünglichen System war sie auf März 2020 begrenzt).

Es wird geschätzt, dass mehr als 100,000 Unternehmen von der Änderung des bestehenden Systems profitieren können. Darüber hinaus nach dem jüngsten Änderung des vorübergehenden RahmensDas geänderte System ermöglicht es auch Kleinst- und Kleinunternehmen, von der Maßnahme zu profitieren, selbst wenn sie am 31. Dezember 2019 unter bestimmten Bedingungen als schwierig eingestuft wurden. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass das geänderte System gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen weiterhin notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben . Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.58047 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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