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Neuer Gesetzesvorschlag zur Verabschiedung eines eigenständigen Gründungsgesetzes für die EU-Weltraumagentur

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Die Europäische Kommission hat eine neue Verordnung zur Einrichtung eines eigenständiger Gründungsakt für die Europäische WeltraumorganisationDie Agentur für das Europäische Weltraumprogramm (EUSPA) wird umbenannt. Dieser Gesetzesvorschlag benennt die derzeitige Agentur um und ändert die entsprechenden Teile der geltenden Verordnung über das Weltraumprogramm der Union, um den erweiterten operativen Aufgaben der Organisation Rechnung zu tragen. Gemäß dem neuen Vorschlag wird die Agentur in ein eigenständiges Gründungsgesetz überführt, das nicht mehr für jeden siebenjährigen EU-Haushaltszyklus geändert werden muss.

Als operative Einheit der Weltraumaktivitäten der EU ist die EUSPA für die Verwaltung der Satellitennavigationssysteme zuständig. Galileo , EGNOSsowie die Sicherheit der Weltrauminfrastruktur der Union. Sie fungiert als zentrales Bindeglied zwischen Weltraumtechnologie und dem öffentlichen und privaten Sektor und gewährleistet, dass Satellitendaten in funktionale Dienste für europäische Bürger und Unternehmen umgesetzt werden.

Mit diesem Gründungsakt will die Kommission die Rolle der Agentur als Hauptdienstleister im globalen Raumfahrtsektor stärken und ihr zusätzliche Aufgaben in anderen raumfahrtbezogenen Bereichen übertragen, sofern sie über die notwendigen operativen Kapazitäten und Ressourcen verfügt. Der Vorschlag soll sicherstellen, dass die Europäische Union ihre strategische Autonomie bewahrt und in einem sich rasch entwickelnden internationalen Raumfahrtumfeld wettbewerbsfähig bleibt. 

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