Raumnutzung
Kommission genehmigt bedingungslos die Übernahme von Intelsat durch SES
Die Europäische Kommission hat unter dem EU-Fusionskontrollverordnung, die geplante Übernahme der Intelsat Holdings S.à rl („Intelsat“) durch SES SA („SES“). Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Transaktion im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.
Sowohl SES als auch Intelsat sind globale Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Erdumlaufbahnsatelliten („GEO“) besitzen und betreiben. Beide Unternehmen haben ihren Hauptsitz in Luxemburg und sind im EWR tätig. Intelsat hat seinen Hauptgeschäftssitz und seinen Verwaltungssitz jedoch in den Vereinigten Staaten.
Die Unternehmen bieten Kunden, insbesondere Rundfunkanstalten, im Mediensektor Einweg-Satellitenkapazitäten sowie Zweiweg-Satellitenkapazitäten an, unter anderem an externe Satellitendienstanbieter in verschiedenen Branchen (z. B. Luftfahrt, Schifffahrt und öffentliche Verwaltung). Darüber hinaus nutzen die Unternehmen die Kapazität ihrer GEO-Satelliten, um eigene Satellitendienste anzubieten.
Nach Aussage der Unternehmen wird die Transaktion es ihnen ermöglichen, ihre Abdeckung und Belastbarkeit zu erhöhen und gegenüber den neuen Betreibern von Satelliten in niedrigen Erdumlaufbahnen (LEO-Satelliten) wettbewerbsfähig zu bleiben.
Die Untersuchung der Kommission
Die Kommission untersuchte die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf die Märkte für die Bereitstellung von Einweg- und Zweiweg-Satellitenkapazität sowie auf mögliche kleinere Marktsegmente weltweit und im EWR (einschließlich der EWR-Regionen für Einweg-Satellitenkapazität für die Medienübertragung). Sie bewertete außerdem die möglichen Auswirkungen der vertikalen Verknüpfung der Aktivitäten der Unternehmen im Bereich der Bereitstellung von Satellitenkapazität (Upstream) und der Bereitstellung von Satellitendiensten (Downstream).
Auf Grundlage ihrer Marktuntersuchung stellte die Kommission fest, dass auf diesen Märkten ernstzunehmende Wettbewerber bestehen, die auch nach dem Zusammenschluss ausreichenden Wettbewerbsdruck auf das fusionierte Unternehmen ausüben werden. Sie stellte außerdem fest, dass das fusionierte Unternehmen im Markt für Einweg-Satellitenkapazitäten durch terrestrische Alternativen wie Glasfaser und im Markt für Zweiwege-Satellitenkapazitäten durch LEO-Betreiber unter Druck geraten wird. Aufgrund der Ergebnisse der Marktuntersuchung ist die Kommission zudem der Auffassung, dass das fusionierte Unternehmen nicht in der Lage wäre, nachgelagerte Wettbewerber durch eine Zugangsbeschränkung zu seinen Satellitenkapazitäten vom Markt auszuschließen.
Die Kommission gelangte daher zu dem Schluss, dass der geplante Erwerb würde keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken geben im EWR und genehmigte die Transaktion ohne Auflagen.
Firmen und Produkte
SES SES ist ein börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Luxemburg, das Geo-Satelliten sowie eine Flotte von Satelliten in mittlerer Erdumlaufbahn (MEO) besitzt und betreibt. Darüber hinaus bietet SES Satellitendienste für verschiedene Anwendungsfälle an.
Intelsat Intelsat ist ein Unternehmen mit Hauptsitz in Luxemburg (Verwaltungssitz in den USA), das eine Flotte von Geo-Satelliten besitzt und betreibt. Darüber hinaus bietet Intelsat Satellitendienste für verschiedene Anwendungsfälle an.
Fusionskontrollregeln und -verfahren
Die Transaktion wurde am 29. April 2025 bei der Kommission angemeldet.
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte zu bewerten (siehe Artikel 1 der EU-Fusionskontrollverordnung) und um Unternehmenszusammenschlüsse zu verhindern, die den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum oder einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Die überwiegende Mehrheit der angemeldeten Zusammenschlüsse stellt keine Wettbewerbsprobleme dar und wird nach einer routinemäßigen Prüfung genehmigt. Ab dem Zeitpunkt der Anmeldung einer Transaktion hat die Kommission in der Regel 25 Arbeitstage Zeit, um zu entscheiden, ob sie die Genehmigung erteilt (Phase I) oder eine eingehende Untersuchung einleitet (Phase II).
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kommission. Wettbewerbs-Websiteim Barrio de Bei öffentlichen Register unter der Nummer M.11602.
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