Luftfahrt / Luftfahrt
Kommission verlängert Fristen für die Veräußerung der Auflagen für staatliche Beihilfen im Rahmen von SATA und TAP
Die Europäische Kommission hat die Fristen für SATA und TAP zur Veräußerung der Vermögenswerte verlängert, die Voraussetzung für die von der portugiesischen Regierung gewährte Restrukturierungshilfe waren.
Auf Antrag Portugals stimmte die Kommission einer Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2026 für SATA zur Veräußerung ihrer Mehrheitsbeteiligung (51 %) an Azores Airlines sowie zur Ausgliederung und zum Verkauf ihrer Bodenabfertigungssparte zu. Diese Veräußerungen sind Bedingungen für die Genehmigung der von Portugal an SATA gewährten Restrukturierungshilfe. Juni 2022Für TAP verlängerte die Kommission die Frist für die Veräußerung ihrer Anteile an SPdH und Cateringpor bis zum 30. Juni 2026. Diese Veräußerung ist Voraussetzung für die Genehmigung der von Portugal an TAP gewährten Restrukturierungshilfe. Dezember 2021.
Um die negativen Auswirkungen der Fristverlängerung auf den Wettbewerb zu begrenzen, hat Portugal angeboten, den Beihilfebetrag entsprechend zu reduzieren und die Maßnahmen zur Sicherstellung des Wettbewerbs bis zur vollständigen Veräußerung der Vermögenswerte zu verlängern.
Die nicht vertraulichen Fassungen der Entscheidungen werden unter den Aktenzeichen SA.62043 und SA.60165 veröffentlicht. staatliche Beihilferegister über die Wettbewerbspolitik der Kommission Website Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.
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