Staatliche Beihilfen
Kommission genehmigt deutsche Umstrukturierungsbeihilfe für Condor in Höhe von 321.2 Mio. EUR unter Berücksichtigung des Urteils des Gerichts
Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Beihilfevorschriften eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321.2 Millionen Euro genehmigt, die Deutschland Condor gewährt hat, um die Wiederherstellung der Rentabilität des Unternehmens zu ermöglichen. Dieser Beschluss berücksichtigt das Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024, mit dem eine Entscheidung der Kommission vom Juli 2021 aufgehoben wurde. Condor ist eine deutsche Charterfluggesellschaft, die von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Flugreisen für Privatkunden und Reiseveranstalter anbietet und sich auf den Markt für Urlaubsreisen konzentriert. Im September 2019 musste sie aufgrund der Liquidation ihrer Muttergesellschaft, der Thomas Cook Group, Insolvenz anmelden.
Die Umstrukturierungsbeihilfe
In Juli 2021genehmigte die Kommission eine Umstrukturierungsmaßnahme in Höhe von 321.2 Millionen Euro, um Condor die Wiederherstellung der Rentabilität zu ermöglichen. Restrukturierungsmaßnahme bestand aus: (i) einem Schuldenerlass in Höhe von 90 Millionen Euro für ein staatlich garantiertes öffentliches Darlehen in Höhe von 550 Millionen Euro, das von der deutschen Entwicklungsbank KfW gewährt wurde, (ii) einer Umstrukturierung der Rückzahlungsbedingungen für den Restbetrag dieses Darlehens, soweit dieser zur Finanzierung der Umstrukturierungskosten verwendet wurde, und (iii) einem Zinserlass in Höhe von 20.2 Millionen Euro.
On 8. Mai 2024erklärte das Gericht die Entscheidung der Kommission für nichtig. Das Gericht befand, die Kommission habe nicht geprüft, ob Deutschland für die Condor gewährten Schuldenerlasse eine ausreichende Vergütung erhalten habe. Insbesondere hätte die Kommission prüfen müssen, ob Deutschland ausreichende Vorteile erhalten habe, um sicherzustellen, dass ehemalige Anteilseigner und Gläubiger nachrangiger Schuldner ausreichend an der Umstrukturierungslast beteiligt würden, um die Höhe der Beihilfe zu verringern und Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen.
Nach dem Urteil des Gerichts eröffnete die Kommission ein eingehende Untersuchung on 29 Juli 2024.
Die Bewertung der Kommission
Die Kommission prüfte die Maßnahme erneut im Rahmen der Leitlinien für staatliche Rettungs- und UmstrukturierungsbeihilfenDie Kommission stellte fest, dass Condor ein umfassendes Umstrukturierungspaket umsetzt, das die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität sicherstellen soll. Darüber hinaus tragen Condor und ihr neuer privater Investor Attestor einen erheblichen Eigenanteil an den Umstrukturierungskosten, da sie über 70 % dieser Kosten tragen. Die Kommission stellte fest, dass die bestehenden Anteilseigner den gesamten Wert ihrer Beteiligung verloren haben. Dies bedeutet, dass eine vollständige Lastenverteilung erreicht ist, keine Moral-Hazard-Probleme durch die Beihilfe entstehen und Deutschland ausreichend an zukünftigen Gewinnen beteiligt ist. Schließlich stellte die Kommission fest, dass die Beihilfe mit angemessenen Schutzmechanismen verbunden ist, um Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu begrenzen.
Auf dieser Grundlage gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die deutsche Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.
Hintergrund
EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen, insbesondere die Leitlinien für staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen, ermöglichen es den Mitgliedstaaten, Unternehmen in Schwierigkeiten unter bestimmten Bedingungen zu unterstützen. Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen zählen zu den Beihilfeformen, die den Wettbewerb am stärksten verzerren, da sie Unternehmen begünstigen, die andernfalls aus dem Markt ausscheiden würden. Die Leitlinien erlauben Beihilfen daher nur unter strengen Voraussetzungen. Sie verlangen insbesondere, dass das Unternehmen eine tiefgreifende Umstrukturierung durchführt, um seine langfristige Rentabilität wiederherzustellen; dass das Unternehmen, seine Eigentümer und die Gläubiger nachrangiger Schuldner ausreichend zu den Umstrukturierungskosten beitragen, um eine angemessene Lastenverteilung zu gewährleisten und Moral Hazard zu vermeiden; dass Maßnahmen ergriffen werden, um mögliche, durch die Beihilfe verursachte Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen; und dass die Maßnahme zu einem Ziel von gemeinsamem Interesse beiträgt.
Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.63203 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden. Neuere Veröffentlichungen von Entscheidungen über staatliche Beihilfen im Internet und im Amtsblatt sind im aufgeführt Wettbewerb Wöchentliche E-News.
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