Europäische Kommission
Kommission genehmigt mit 1 Mrd. EUR dotierte portugiesische Beihilferegelung zur Förderung von Investitionen in strategische Sektoren, die für den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft erforderlich sind
Die Europäische Kommission hat ein portugiesisches Programm im Wert von 1 Mrd. EUR genehmigt, um Investitionen in die Herstellung von Ausrüstung zu unterstützen, die für den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft erforderlich ist, im Einklang mit dem Green Deal Industrieplan. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Krisen- und Übergangsrahmen („TCTF“), angenommen von der Kommission am 9. MÄRZ 2023 und am geändert 20 November 2023 und 2. Mai 2024.
Die portugiesische Maßnahme
Portugal hat bei der Kommission im Rahmen des TCTF eine mit 1 Mrd. EUR ausgestattete Regelung zur Förderung von Investitionen in die Herstellung relevanter Ausrüstung angemeldet, die für den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft erforderlich ist.
Im Rahmen dieser Maßnahme erfolgt die Beihilfe in Form von direkte Zuschüsse. Die Maßnahme steht Unternehmen offen, die entsprechende Ausrüstung herstellen, nämlich Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure, Ausrüstung für die Nutzung und Speicherung von Kohlenstoff sowie Schlüsselkomponenten, die als direkter Input für die Produktion konzipiert und hauptsächlich verwendet werden solche Ausrüstung oder damit verbundene kritische Rohstoffe, die für ihre Produktion erforderlich sind.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die portugiesische Regelung die im TCTF festgelegten Bedingungen erfüllt. Insbesondere wird die Beihilfe (i) Anreize für die Herstellung relevanter Ausrüstung für den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft schaffen und (ii) spätestens am 31. Dezember 2025 gewährt.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die portugiesische Regelung notwendig, geeignet und angemessen ist, um den grünen Wandel zu beschleunigen und die Entwicklung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten zu erleichtern, die für die Umsetzung der Green Deal Industrieplanim Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV und die im TCTF festgelegten Bedingungen.
Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Beihilfemaßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen.
Hintergrund
On 9. MÄRZ 2023verabschiedete die Kommission die TCTF Förderung von Unterstützungsmaßnahmen in Sektoren, die für den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind, im Einklang mit dem Green Deal Industrieplan.
Der TCTF sieht folgende Arten von Beihilfen vor, die von den Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2025 gewährt werden können, um den grünen Wandel zu beschleunigen:
- Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien (Abschnitt 2.5). Die Mitgliedstaaten können mit vereinfachten Ausschreibungsverfahren Programme für Investitionen in alle erneuerbaren Energiequellen aufstellen.
- Maßnahmen zur Erleichterung der Dekarbonisierung industrieller Prozesse (Abschnitt 2.6). Die Mitgliedstaaten können Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Aktivitäten unterstützen, um die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen zu verringern, insbesondere durch Elektrifizierung, Energieeffizienz und die Umstellung auf die Nutzung von erneuerbarem und strombasiertem Wasserstoff, der bestimmte Bedingungen erfüllt, mit erweiterten Möglichkeiten zur Unterstützung der Dekarbonisierung industrieller Prozesse durch die Umstellung auf wasserstoffbasierte Brennstoffe.
- Maßnahmen zur weiteren Beschleunigung von Investitionen in Schlüsselsektoren für den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft (Abschnitt 2.8). Die Mitgliedstaaten können Investitionsunterstützung für die Herstellung strategischer Ausrüstung (nämlich Batterien, Solarmodule, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure sowie Systeme zur CO2-Abscheidung und -Speicherung) sowie für die Produktion von Schlüsselkomponenten und für die Produktion und das Recycling damit verbundener kritischer Rohstoffe gewähren. Die Unterstützung ist auf einen bestimmten Prozentsatz der Investitionskosten bis zu bestimmten Beträgen begrenzt, je nach Ort der Investition und Größe des Begünstigten. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Unternehmen in benachteiligten Regionen können eine höhere Unterstützung erhalten, um sicherzustellen, dass den Kohäsionszielen gebührend Rechnung getragen wird. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten in Ausnahmefällen unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen einzelne Unternehmen stärker unterstützen, wenn ein echtes Risiko besteht, dass Investitionen von Europa abgezogen werden.
Weitere Informationen zum TCTF finden Sie HIER.
Die nicht vertrauliche Fassung der heutigen Entscheidung wird unter der Nummer SA.113456 im staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden. Neuere Veröffentlichungen von Entscheidungen über staatliche Beihilfen im Internet und im Amtsblatt sind im aufgeführt Wettbewerb Wöchentliche E-News.
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