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Deutschland

Kommission genehmigt 2.98 Mrd. € deutsches Programm zur Förderung grüner Fernwärme

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Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine deutsche Regelung in Höhe von 2.98 Mrd. EUR zur Förderung umweltfreundlicher Fernwärme auf der Grundlage erneuerbarer Energien und Abwärme genehmigt. Die Maßnahme leistet einen Beitrag zur Umsetzung des Nationalen Energie- und Klimaplans Deutschlands und zum Strategische Ziele der EU im Zusammenhang mit dem EU Green Deal, insbesondere das Klimaneutralitätsziel der EU bis 2050.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Dieses 2.98-Milliarden-Euro-Programm wird zur Ökologisierung des Fernwärmesektors in Deutschland beitragen, indem der Bau effizienterer Fernwärmesysteme und die Dekarbonisierung bestehender Systeme unterstützt werden. Mit dieser Maßnahme kann Deutschland den Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme im Wärmesektor erhöhen und damit seine Emissionen deutlich senken. Die heute genehmigte deutsche Hilfsmaßnahme wird dazu beitragen, die Ziele des EU Green Deal zu erreichen und Deutschland dabei helfen, seine Umweltziele zu erreichen, während gleichzeitig mögliche Wettbewerbsverzerrungen begrenzt werden.“

Das deutsche Schema

Im Juni 2022 hat Deutschland der Kommission seine Absicht mitgeteilt, ein System zur Förderung grüner Fernwärme auf der Grundlage von erneuerbarer und Abwärme einzuführen.

Das Programm, das bis zum 30. August 2028 läuft, steht Fernwärmenetzbetreibern und Betreibern offen, die diese Dienstleistung derzeit nicht auf dem Markt anbieten. Die Beihilfe erfolgt in Form von direkten Zuschüssen. Die Maßnahme wird Machbarkeitsstudien bzw. Transformationspläne für den Bau und die Dekarbonisierung von Fernwärmenetzen unterstützen. Im Rahmen der Regelung können Fernwärmenetzbetreiber auch Investitionsbeihilfen erhalten für:

  • die Errichtung neuer Fernwärmesysteme mit einem Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme von mindestens 75 %;
  • die Dekarbonisierung und Modernisierung bestehender Fernwärmesysteme für den Betrieb auf Basis erneuerbarer Energien und Abwärme; und
  • die Installation regenerativer Wärme- und Solarthermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher sowie die Einbindung von Abwärme in Fernwärmesysteme.

Darüber hinaus können Fernwärmenetzbetreiber Betriebsbeihilfen für die Erzeugung erneuerbarer Wärme durch Solarthermieanlagen und Wärmepumpen erhalten.

Die Unterstützung von Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen deckt bis zu 50 % ihrer Kosten. Bei Investitionsbeihilfen beträgt der Beihilfebetrag je Empfänger bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten. Im Fall von Betriebsbeihilfen wird die Beihilfe auf der Grundlage der erzeugten erneuerbaren Wärmemenge berechnet. Die Bewilligungsbehörde stellt sicher, dass die Beihilfe die Finanzierungslücke nicht überschreitet (dh den Beihilfebetrag, der erforderlich ist, um die Investitionen anzuziehen, die andernfalls nicht getätigt würden).

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Dieses landesweite Programm soll die Installation von etwa 681 MW erneuerbarer Wärmeerzeugungskapazität pro Jahr unterstützen und die Treibhausgasemissionen um etwa 4 Millionen Tonnen CO reduzieren2 pro Jahr

Die Einschätzung der Kommission

Die Kommission hat die Regelung insbesondere nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“), der es den EU-Ländern ermöglicht, die Entwicklung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten unter bestimmten Bedingungen zu unterstützen 2022 Leitlinien für staatliche Beihilfen für Klima, Umweltschutz und Energie.

Die Kommission stellte fest, dass

  • Die Hilfe ist notwendig und angemessen zur Dekarbonisierung des Fernwärmesektors in Deutschland beitragen und eine „Anreizwirkung“ haben. Da fossile Brennstoffe gegenüber erneuerbaren Energien und Abwärme einen Kostenvorteil haben, würden Investitionen in Fernwärmeerzeugungsanlagen ohne Beihilfen auf fossilen Brennstoffen basieren und somit den aktuellen Energiemix in Deutschland widerspiegeln, der durch einen hohen Anteil an Gaskesseln und Kraft-Wärme-Kopplung gekennzeichnet ist Installationen. Darüber hinaus dürften Investitionen in neue Fernwärmenetze und in die Dekarbonisierung bestehender Netze ohne Beihilfen aufgrund der hohen Kosten und geringen Einnahmen solcher Investitionen wahrscheinlich nicht getätigt werden. Schließlich hätten die Begünstigten der Regelung ohne die Beihilfe keine ausreichenden Anreize, den Bau neuer Fernwärmenetze und die Dekarbonisierung bestehender Netze auf kostenwirksame Weise zu planen.
  • Die Hilfe ist verhältnismäßig und auf das erforderliche Minimum beschränkt. Während die Höhe der Beihilfe nicht auf der individuellen Quantifizierung der Finanzierungslücke für jeden Begünstigten basiert, muss die Bewilligungsbehörde sicherstellen, dass die Unterstützung die Finanzierungslücke nicht überschreitet. Darüber hinaus wird die Förderung der Wärmeerzeugung einer jährlichen Überwachung durch die Bewilligungsbehörde unterzogen, um sicherzustellen, dass die Finanzierungslücke nicht überschritten wird.
  • Das positive Auswirkungen der Beihilfe zur Dekarbonisierung von Fernwärmesystemen in Deutschland mögliche negative Auswirkungen überwiegen über Wettbewerb und Handel zwischen den Mitgliedstaaten. Das Programm wird die Dekarbonisierung des Fernwärmesektors in Deutschland unterstützen und die Treibhausgasemissionen im Einklang mit dem reduzieren Europäischer Green Dealohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die deutsche Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften.

Hintergrund

Die Kommission 2022 Leitlinien für staatliche Beihilfen für Klima, Umweltschutz und Energie Hinweise geben, wie die Kommission die Vereinbarkeit von Umweltschutzmaßnahmen, einschließlich Klimaschutz, und Energiebeihilfemaßnahmen bewertet, die der Anmeldepflicht nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV unterliegen.

Die neuen Leitlinien, die ab Januar 2022 gelten, schaffen einen flexiblen, zweckmäßigen Rahmen, der den Mitgliedstaaten hilft, die notwendige Unterstützung zu leisten, um die Ziele des Grünen Deals zielgerichtet und kostengünstig zu erreichen. Die Vorschriften beinhalten eine Angleichung an die wichtigen EU-Ziele und Zielvorgaben des europäischen Grünen Deals sowie an andere jüngste regulatorische Änderungen im Energie- und Umweltbereich und werden der gestiegenen Bedeutung des Klimaschutzes Rechnung tragen. Sie umfassen unter bestimmten Voraussetzungen Abschnitte zu Energieeffizienzmaßnahmen, Beihilfen für saubere Mobilität, Infrastruktur, Kreislaufwirtschaft, Verringerung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit.

Die Leitlinien erlauben es den Mitgliedstaaten, unter bestimmten Bedingungen die Erzeugung von Wärme aus KWK-Anlagen zu unterstützen, die mit dem Fernwärmesektor verbunden sind. Diese Vorschriften sollen den Mitgliedstaaten helfen, die ehrgeizigen Energie- und Klimaziele der EU zu den geringstmöglichen Kosten für die Steuerzahler und ohne unangemessene Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu erreichen.

Das Energieeffizienzrichtlinie von 2018 ein EU-weit verbindliches Energieeffizienzziel von mindestens 32.5 % bis 2030 festgelegt Mitteilung zum europäischen Grünen Deal 2019 bekräftigte die Kommission ihre Klimaambitionen und setzte sich das Ziel, bis 2050 keine Nettoemissionen von Treibhausgasen zu verursachen Europäisches Klimarecht Das im Juni 2019 verabschiedete Abkommen, das das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 festschreibt und das Zwischenziel einführt, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 55 um mindestens 2030 % zu reduzieren, legt den Grundstein für die "Fit für 55" Legislativvorschläge, die von der Kommission am 14. Juli 2021 angenommen wurden. Unter diesen Vorschlägen hat die Kommission eine Änderung des Energieeffizienzrichtlinie ein ehrgeizigeres verbindliches jährliches Ziel zur Reduzierung des Energieverbrauchs auf EU-Ebene zu entwickeln.

Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.63177 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden. Neuere Veröffentlichungen von Entscheidungen über staatliche Beihilfen im Internet und im Amtsblatt sind im aufgeführt Wettbewerb Wöchentliche E-News.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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