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Coronavirus

Kommission genehmigt italienische Regelung in Höhe von 100 Mio. EUR zur Unterstützung von Catering-Dienstleistern im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie

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Die Europäische Kommission hat eine italienische Regelung in Höhe von 100 Millionen Euro zur Unterstützung von Catering-Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie genehmigt. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form von direkten Zuschüssen von bis zu 10,000 € pro Betreiber gewährt. Das verbleibende Budget wird auf die berechtigten Begünstigten verteilt, basierend auf dem Verhältnis zwischen der Anzahl der Mitarbeiter jedes Betreibers und der Gesamtzahl der Mitarbeiter aller Begünstigten. Die Maßnahme steht Gastronomiebetrieben jeder Größe offen.

Ziel des Programms ist es, den Begünstigten zu helfen, ihren Liquiditätsbedarf zu decken und ihnen zu helfen, ihre Aktivitäten während und nach der Pandemie fortzusetzen. Die Kommission stellte fest, dass die italienische Regelung die Bedingungen des Befristeten Rahmens erfüllt. Insbesondere darf die Beihilfe (i) 2.3 Mio. EUR pro Empfänger nicht übersteigen; und (ii) werden spätestens am 30. Juni 2022 gewährt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b zu beheben. AEUV und den Bedingungen des Befristeten Rahmens.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.101883 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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