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Landwirtschaft

Die Kommission genehmigt eine zypriotische Regelung in Höhe von 5.7 Mio. EUR zur Unterstützung bestimmter Landwirte, die in der von der Coronavirus-Pandemie betroffenen Viehwirtschaft tätig sind

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Die Europäische Kommission hat eine zypriotische Regelung in Höhe von 5.7 Millionen Euro genehmigt, um bestimmte Landwirte zu unterstützen, die in der Viehwirtschaft tätig sind und von der Coronavirus-Pandemie und den restriktiven Maßnahmen betroffen sind, die die zypriotische Regierung ergreifen musste, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Im Rahmen des Programms erfolgt die öffentliche Unterstützung in Form von direkten Zuschüssen. Die Maßnahme steht Schweine-, Geflügel-, Kuh- und Kaninchenzüchtern offen.

Ziel des Programms ist es, den Begünstigten zu helfen, ihren Liquiditätsbedarf zu decken und ihnen zu helfen, ihre Aktivitäten während und nach der Pandemie fortzusetzen. Die Kommission stellte fest, dass die zypriotische Regelung die Bedingungen des Befristeten Rahmens erfüllt. Insbesondere darf die Beihilfe (i) 290,000 € pro Begünstigten nicht übersteigen; und (ii) werden spätestens am 30. Juni 2022 gewährt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b zu beheben. AEUV und den im Befristeten Rahmen festgelegten Bedingungen.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften. Weitere Informationen zum Befristeten Rahmen und anderen Maßnahmen der Kommission zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.101098 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

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