Fischerei
Kommission verabschiedet Leitlinien zu Natura 2000 und Fischerei
Das Dokument bietet Instrumente zur Verwaltung der Beziehung zwischen der kommerziellen Fischerei und den wertvollsten Meeresökosystemen der EU.
Die Europäische Kommission hat neue Tipps und Tricks, am 17. Oktober, um den EU-Mitgliedsstaaten dabei zu helfen, marine Natura-2000-Gebiete besser zu schützen und gleichzeitig eine nachhaltige Zukunft für die europäische Fischerei zu unterstützen.
Das Dokument bietet praktische Instrumente für die Steuerung der Beziehung zwischen kommerziellen und Freizeitfischereiaktivitäten und den wertvollsten Meeresökosystemen der EU. Es stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Schutzes der biologischen Vielfalt und der langfristigen Widerstandsfähigkeit des Fischereisektors dar.
Gesunde Meere sind für die Fischerei von entscheidender Bedeutung. Biodiversitätsreiche Lebensräume – wie Riffe, Sandbänke und Seegraswiesen – sind wichtige Laich- und Brutstätten für viele Fischarten.
Beim Schutz und der Wiederherstellung von Natura 2000-Gebieten geht es nicht nur um den Naturschutz: Es handelt sich auch um eine direkte Investition in die Nachhaltigkeit der Fischerei und der von ihr abhängigen Gemeinschaften.
Die Leitlinien sollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, die EU- und globalen Biodiversitätsziele zu erreichen, die Umsetzung der EU-Umwelt- und Fischereigesetze zu stärken und eine stärkere Zusammenarbeit über Sektoren und Seegrenzen hinweg zu fördern. Sie unterstützen direkt die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und der EU-Aktionsplan für die Meeresumwelt.
Ein wichtiger Aspekt ist auch die Verbesserung des Dialogs mit Fischern und anderen Interessengruppen durch die Klärung rechtlicher Anforderungen und die Förderung ihrer aktiven Rolle bei der Verwaltung geschützter Meeresgebiete.
Kernelemente der Leitlinien
Das neue Dokument unterstützt die Mitgliedsstaaten bei der Festlegung verschiedener Maßnahmen zum Schutz der Fischereiressourcen, die von der EU oder unter bestimmten Bedingungen auch von den Mitgliedsstaaten als nationale Schutzmaßnahmen übernommen werden können. Es empfiehlt ein klares Verfahren, um:
- Bewerten Sie, ob Fischereiaktivitäten geschützte Lebensräume und Arten in Natura 2000-Gebieten bedrohen
- Bewerten Sie potenzielle Auswirkungen auf der Grundlage standortspezifischer Naturschutzziele
- Ergreifen Sie Maßnahmen, um eine Verschlechterung des Lebensraums und eine erhebliche Störung der Arten zu verhindern, sowie notwendige Wiederherstellungsmaßnahmen.
Hintergrund
Die Habitatrichtlinie dient als wichtigster Rechtsrahmen für die Einrichtung und Verwaltung von Natura 2000, einem Netzwerk geschützter Gebiete in der gesamten EU.
Es erfordert die Ausweisung und wirksame Verwaltung von Standorten für neun marine Lebensraumtypen und 16 Arten, während die Vogelschutzrichtlinie bietet zusätzlichen Schutz für 60 Vogelarten.
Derzeit gibt es mehr als 3000 marine Natura-2000-Gebiete, die mehr als 9 % der gesamten Meeresfläche der EU-Mitgliedstaaten abdecken. Sie sind der wichtigste Beitrag zum EU-Ziel, bis 2030 mindestens 30 % der Meeresfläche der EU gesetzlich zu schützen.
In diesen Meeresgebieten ist die kommerzielle Fischerei und die Freizeitfischerei weit verbreitet, oft schon vor der Ausweisung der Natura-2000-Gebiete. Solche Aktivitäten können eine Bedrohung für geschützte Lebensräume und Arten darstellen und erfordern daher unterschiedliche Maßnahmen zur Fischereibewirtschaftung in den verschiedenen Gebieten.
Die Leitlinien klären, wann Fischereiaktivitäten Natura-2000-Gebiete beeinträchtigen und im Rahmen der Habitat-Richtlinie geregelt werden müssen.
Mehr Infos
Meeresschutzgebiet Natura 2000 | Europäische Kommission
Natura 2000-Viewer | Europäische Umweltagentur
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