Fischerei
Kommission schlägt Fangmöglichkeiten für 2025 im Atlantik, im Kattegat und im Skagerrak vor
Die Kommission hat ihre veröffentlicht Angebot Festlegung von Fangquoten bzw. zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) für zehn Fischbestände in den EU-Gewässern im Atlantik, im Kattegat und im Skagerrak für das Jahr 2025. Der Vorschlag basiert auf wissenschaftlichen Empfehlungen und umfasst die Fischbestände, die in diesen Meeresbecken ausschließlich von der EU bewirtschaftet werden.
Gemäß den vorliegenden wissenschaftlichen Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) Die Kommission schlägt vor Fanggrenzen für acht Bestände, im Einklang mit dem Ziel des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY), d. h. die maximale Menge an Fisch, die Fischer aus dem Meer entnehmen können, ohne die Regeneration und künftige Produktivität des Bestands zu gefährden. Für einen Bestand schlägt die Kommission eine Beifang-TAC über dem MSY vor, um die Fortsetzung der gemischten Fischerei zu ermöglichen. Die für 2025 vorgeschlagene Anzahl an TACs ist niedriger als im letzten Jahr, da Einführung mehrjähriger TACs im letzten Jahr. Für bestimmte Bestände wurden die TACs für 2025 von den Mitgliedstaaten bereits Ende 2023 festgelegt.
Der für den europäischen Grünen Deal zuständige Exekutiv-Vizepräsident Maroš Šefčovič sagte: „Dieser Vorschlag verdeutlicht das Engagement der Kommission, die Nachhaltigkeit unserer Fischbestände langfristig zu sichern und den Fischern, wo möglich, mehr Fangmöglichkeiten zu bieten. Die Nachhaltigkeit unserer Fischerei und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Sektors gehen Hand in Hand. Fischer, Mitgliedstaaten und die Kommission müssen weiterhin in die gleiche Richtung zusammenarbeiten. Dank unserer gemeinsamen Anstrengungen können wir in diesem Jahr eine Erhöhung der Bestände mehrerer wichtiger Fischbestände vorschlagen.“
Der Rat wird den Vorschlag der Kommission am 9. und 10. Dezember erörtern und die Fangmöglichkeiten für 2025 und in einigen Fällen auch für 2026 festlegen. Die Verordnung sollte ab dem 1. Januar 2025 gelten. Dieser Vorschlag wird nach Abschluss der laufenden Konsultationen mit Norwegen und dem Vereinigten Königreich über gemeinsam bewirtschaftete Bestände aktualisiert. Auch für andere Bestände werden Aktualisierungen erforderlich sein, solange wissenschaftliche Leitlinien und regionale Bewirtschaftungsentscheidungen noch ausstehen.
Weitere Informationen finden Sie in diesem Pressemitteilung und Q & A-Dokument.
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