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Europäische Kommission

Kommission ergreift gemäß Empfehlung der Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Reduzierung des Beifangs von Delfinen und Kleinwalen im Golf von Biskaya

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Die Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der bis 2025 Maßnahmen zur Verhinderung des Beifangs von Delfinen und anderen Kleinwalen in der Fischerei im Golf von Biskaya vorsieht. Diese Maßnahmen waren Gegenstand einer gemeinsamen Empfehlung von Belgien, Frankreich, Portugal und Spanien. Sofern das Europäische Parlament oder der Rat innerhalb der nächsten zwei Monate keine Einwände erheben, tritt der Rechtsakt in Kraft und schließt den Golf von Biskaya vom 22. Januar bis zum 20. Februar 2025 für Fischereifahrzeuge mit einer Länge von mehr als acht Metern.

Die etwa 300 betroffenen Schiffe müssen im Hafen bleiben, um unbeabsichtigte Fänge von Kleinwalen im Winter zu vermeiden. Wissenschaftler haben diese Zeit als Jahreszeit mit hohem Beifangrisiko eingestuft. Zu diesen Maßnahmen gehören neben dem einmonatigen Fischereiverbot auch der obligatorische Einsatz akustischer Abschreckungsmittel und ein ganzjähriges Überwachungsprogramm für Kleinwale durch Beobachter und Bordkameras.

Mit diesen Maßnahmen soll das immer wiederkehrende Problem der Strandung von Delfinen und Kleinwalen im Winter an den Küsten des Golfs von Biskaya gelöst werden. Die Kommission wird die Situation auch im nächsten Jahr aufmerksam beobachten und beurteilen, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.

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