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Europäische Agenda für Migrationsfragen

Die neue EMN-Studie untersucht digitale Inklusion und Barrierefreiheit in legalen Migrationsverfahren.

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Eine neue Studie des Europäischen Migrationsnetzwerks (EMN) untersucht, wie digitale Dienste die Zugänglichkeit für Antragsteller mit Behinderungen und für digital benachteiligte Personen verbessern können. Dabei werden Beiträge aus 25 EMN-Mitglieds- und Beobachterländern einbezogen.

Übersicht

Ein neues Europäisches Migrationsnetzwerk (EMN) informiert über das Thema „Überbrückung der digitalen Kluft – digitale Dienstleistungen in legalen Migrationsverfahren für Barrierefreiheit und Inklusion“. Die Studie untersucht, wie digitale Dienste die Zugänglichkeit für Antragsteller mit Behinderungen und für digital benachteiligte Personen verbessern können. Basierend auf Beiträgen aus 25 EMN-Mitglieds- und Beobachterländern vergleicht der Bericht Ansätze zur Gestaltung und Bereitstellung digitaler Dienste in legalen Migrationsverfahren und hebt gemeinsame Herausforderungen sowie bewährte Verfahren hervor.

Digitalisierung der rechtlichen Migrationsverfahren

Digitale Dienste spielen in den EMN-Mitglieds- und Beobachterländern eine zunehmend wichtige Rolle und unterstützen Aktivitäten wie die Antragsstellung, die Kommunikation mit Behörden und die Fallverfolgung. Während die meisten Länder für die Erfassung biometrischer Daten oder die Identitätsprüfung weiterhin persönliche Schritte vorschreiben, erlauben einige Länder die vollständige Online-Abwicklung bestimmter Verfahren, darunter die Verlängerung von Aufenthaltstiteln oder die Beantragung bestimmter Aufenthaltstitel.

Rahmenwerke für Zugänglichkeit und Inklusion

Die meisten EMN-Mitglieds- und Beobachterländer richten ihre digitalen Migrationsdienste an der Richtlinie (EU) 2016/2102 (Richtlinie zur Barrierefreiheit im Internet, WAD), der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und nationalen Gesetzen aus. Die Fortschritte hin zu vollständiger Barrierefreiheit sind jedoch in vielen Fällen noch nicht abgeschlossen. Zwar ist der rechtliche Rahmen oft vorhanden, doch entsprechen nicht alle Komponenten migrationsbezogener Dienstleistungen vollständig der WAD, und es fehlen noch spezifische Anpassungen. Die Rückmeldungen deuten darauf hin, dass die teilweise Einhaltung der Vorgaben häufiger auf Lücken in der technischen Umsetzung und der praktischen Funktionsweise der Dienste zurückzuführen ist, einschließlich Problemen im Zusammenhang mit veralteten Systemen, als auf fehlende Gesetze. Mehrere Länder schließen diese Lücken, indem sie Barrierefreiheit in neuere digitale öffentliche Dienste integrieren und Funktionen wie Text-to-Speech-Verfahren, Gebärdensprachvideos und digitale Assistenten einsetzen, um Antragsteller durch die Verfahren zu führen.

Supportanfragen und Datenschutz

Antragsteller können ihren Unterstützungsbedarf in der Regel über digitale Kanäle wie Kontaktformulare oder E-Mail mitteilen; in einigen Ländern sind auch persönliche Anfragen möglich. Die Unterstützung digital benachteiligter Antragsteller ergänzt die persönliche Beratung in der Regel, ersetzt sie aber nicht, und ist nicht immer auf legale Migrationsverfahren beschränkt. Einige Länder bieten persönliche Hilfe in speziellen Servicezentren an, wo Antragsteller mit geringen digitalen Kenntnissen oder eingeschränktem Internetzugang praktische Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen, Hochladen von Dokumenten und der Nutzung von Online-Diensten erhalten. Werden Informationen zu Behinderungen oder besonderem Unterstützungsbedarf erhoben, gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dazu gehören die Begrenzung der erhobenen Daten, die Beschränkung des Zugriffs auf autorisiertes Personal und die Vermeidung der systematischen Speicherung sensibler Informationen.

Herausforderungen und der Weg nach vorn

Zwölf Mitglieds- und Beobachterländer des EMN berichteten von Schwierigkeiten bei der Implementierung barrierefreier digitaler Dienste. Als Gründe wurden technische Probleme mit veralteten Systemen, Hürden bei Beschaffung und Entwicklung, geringe digitale Kompetenzen sowie Schwierigkeiten bei der Einbindung von Menschen mit Behinderungen in Nutzertests genannt. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, verfolgen die Länder verschiedene Strategien: Einige setzen Initiativen auf Systemebene um, andere haben nutzerorientierte Barrierefreiheitstools eingeführt. Hybridmodelle kombinieren digitale Dienste mit persönlicher Unterstützung, und laufende Barrierefreiheitsprüfungen und -forschung tragen dazu bei, zukünftige Plattformentwicklungen und Beschaffungsentscheidungen zu fundieren.

Die vollständige vergleichende Analyse und die Ergebnisse zur Zugänglichkeit und Inklusion in legalen Migrationsverfahren finden Sie hier: Die vollständigen Informationen finden Sie hier..

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