Asylpolitik
Kommissionsberichte über die Fortschritte bei der Umsetzung des Pakts über Migration und Asyl
Am 8. Mai 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Bericht über den aktuellen Stand der Dinge. Pakt über Migration und AsylDie Umsetzung des Pakts schreitet voran. Der Bericht zeigt, dass die EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Pakts bedeutende Fortschritte erzielt haben und die wichtigsten Säulen des neuen Systems nun vorhanden sind. Dennoch sind kontinuierliche Anstrengungen erforderlich, um die vollständige Umsetzung zu gewährleisten. alle Bausteine, im Hinblick auf das vollständige Inkrafttreten des Paktes.
Der im Mai 2024 verabschiedete Pakt reformiert den EU-Rahmen für Migration und Asyl und schlägt ein neues Kapitel im europäischen Migrationsmanagement auf. Er bietet einen gemeinsamen Rahmen mit einem stärkeren Schutz der Außengrenzen, fairen und strengen Asylregeln sowie einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Solidarität und Verantwortung.
Die Umsetzung dieses komplexen Reformpakets mit zehn miteinander verknüpfte Gesetze Dies erfordert umfangreiche rechtliche und operative Arbeit, und insgesamt wurden auf allen Gebieten beachtliche Fortschritte erzielt. Die meisten Mitgliedstaaten sind auf dem besten Weg, ihre nationale Gesetzgebung anzupassen und obligatorische Überprüfungen einzuführen. Grenzverfahreneinschließlich unabhängiger Mechanismen zur Überwachung der Grundrechte, und um ausreichende Aufnahmekapazitäten zu erreichen. Die Mitgliedstaaten haben außerdem ihre Kapazitäten zur Bearbeitung von Überstellungen an den für den Asylantrag zuständigen Mitgliedstaat gestärkt und die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen vorangetrieben. SolidaritätsbekundungenAuf EU-Ebene Der entscheidende Schritt des Rates, den ersten jährlichen Solidaritätsfonds einzurichten, hat die Umsetzung des Solidaritätsmechanismus auf den richtigen Weg gebracht.
Gleichzeitig sind weitere Anstrengungen erforderlich, um verbleibende Lücken zu schließen, wobei der Schwerpunkt auf den Verfahren und der Infrastruktur liegen sollte, die für das Funktionieren des Pakts am wichtigsten sind. Da die Bereitschaft der Mitgliedstaaten unterschiedlich ist, sind insbesondere folgende Punkte noch abzuschließen:
- Testen und Einrichten des neuen Eurodac-Systems, der zentralen biometrischen Datenbank zur Unterstützung des Pakts;
- Einrichtungen für die Sicherheitskontrolle und die Grenzverfahren;
- Maßnahmen zur wirksamen Verhinderung von Flucht und Sekundärbewegungen;
- Regelungen zu Verantwortlichkeiten und Transfers sowie die Inbetriebnahme des ersten Solidaritätspools;
- Umsetzung der rechtlichen Schutzmaßnahmen und Garantien, einschließlich des Mechanismus zur Überwachung der Grundrechte.
Das Inkrafttreten des Pakts am 12. Juni 2026 ist zwar ein wichtiger Schritt, aber nicht das Ende des Prozesses. Auch nach Juni müssen die Anstrengungen fortgesetzt werden, um den Migrations- und Asylpakt als Teil des umfassenden EU-Ansatzes für das Asyl- und Migrationsmanagement umzusetzen.
Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des neuen Rahmens gemeinsam mit den EU-Agenturen – der Europäischen Asylagentur (EUAA), eu-LISA, Frontex, Europol und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). Die Kommission hat 3 Milliarden Euro zur Unterstützung der Umsetzung des Pakts und zur Gewährung vorübergehenden Schutzes für Ukrainer bereitgestellt.
Hintergrund
Die Kommission hat in ihrem Bericht den Weg für die nächsten Jahre dargelegt. Europäische Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement Anfang dieses Jahres. Seit 2024 wurden auf EU-Ebene wichtige Schritte unternommen, um den Paktrahmen weiter zu operationalisieren, zu stärken und zu ergänzen. Dies umfasst die Annahme von Regeln für sichere DrittländerUm den Druck auf die nationalen Asylsysteme zu verringern und Anreize für illegale Migration zu reduzieren, erste EU-weite Liste sicherer Herkunftsländer, um Asylanträge, die wahrscheinlich unbegründet sind, schneller und effizienter zu bearbeiten, und der Vorschlag für ein neues gemeinsames europäisches Rückführungssystem, über den derzeit die beiden Gesetzgeber verhandeln.
Parallel zum Pakt erzielen die kontinuierlichen Bemühungen der Kommission im Bereich der Migrationsdiplomatie mit Drittstaaten weiterhin starke Ergebnisse. Die Zahl der illegalen Grenzübertritte an den EU-Außengrenzen ging 2025 im Vergleich zu 2024 um 26 % zurück.
Nach einer zweijährigen Übergangsfrist nach seinem Inkrafttreten tritt der Pakt am 12. Juni 2026 in Kraft. Gemeinsamer UmsetzungsplanDie Mitgliedstaaten, die Kommission und die EU-Agenturen haben eng zusammengearbeitet, um den neuen Rechtsrahmen in die Praxis umzusetzen und so ein effektives Migrationsmanagement in der gesamten Union zu ermöglichen. Dieses basiert auf einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Fairness und Kontrolle, gemeinsamer Verantwortung und Solidarität der Mitgliedstaaten. Die Arbeit wird zudem die Bereitschaft und Widerstandsfähigkeit der Union angesichts des zunehmend komplexen geopolitischen Umfelds gewährleisten.
Die Kommission hat drei Berichte – einschließlich des vorliegenden – zur Überwachung der Umsetzung des Pakts verabschiedet. erster Lagebericht wurde am 11. Juni 2025 verabschiedet und die zweiter Lagebericht wurde am 11. November 2025 zusammen mit dem Europäischer Jahresbericht zu Migration und Asyl 2025.
Weitere Informationen
Bericht über den Stand der Umsetzung des Pakts über Migration und Asyl
Gemeinsamer Umsetzungsplan für den Pakt über Migration und Asyl
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