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Asylpolitik

Die Kommission legt eine Fünfjahresstrategie zur Migration vor

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Am 29. Januar legte die Kommission den ersten Europäische Strategie für Asyl- und MigrationsmanagementDarin werden die politischen Ziele der EU in den Bereichen Asyl und Migration dargelegt, mit konkreten Prioritäten für die nächsten fünf Jahre.  

Die neu verabschiedete Strategie unterstreicht das Engagement und die laufenden Bemühungen um einen fairen und verbindlichen EU-Rahmen, der Migration gemeinsam mit Partnerländern wirksam steuert und dabei den europäischen Werten treu bleibt. Sie skizziert den Weg zur Erreichung dreier Hauptziele: Verhinderung illegaler Migration und Zerschlagung krimineller Schleusernetzwerke; Schutz von Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, bei gleichzeitiger Verhinderung des Missbrauchs des Asylsystems; und Gewinnung von Talenten für die EU zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft.  

Die fünf Prioritäten der Strategie 

1. Intensivierung der Migrationsdiplomatie  

Um eine durchsetzungsstarke Migrationsdiplomatie, die die Interessen und Werte der EU fördert, weiter zu stärken, wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern ausbauen durch:  

• Förderung umfassender und für beide Seiten vorteilhafter Partnerschaften, die eine effektive und auf Rechten basierende Zusammenarbeit im Bereich Migration gewährleisten.  

• Nutzung von Anreizen und Hebelwirkung über Sektoren und Politikbereiche hinweg, wie z. B. Visapolitik, Handel und finanzielle Unterstützung.  

• Die Umsetzung eines ganzheitlichen Ansatzes, der Partner beim Aufbau widerstandsfähiger und humaner Migrations- und Asylstrukturen unterstützt, unter anderem durch die Bereitstellung von Schutz in der Nähe der Herkunftsländer.  

• Weitere Intensivierung des globalen Kampfes gegen die Schleusung von Migranten, um gefährliche Reisen zu verhindern, unter anderem durch die verstärkte Globale Allianz, neue Instrumente zur Verfolgung digitaler und illegaler Finanzaktivitäten sowie ein neues Sanktionsregime. 

• Förderung von Schutzwegen und Unterstützung der Rückkehr aus Drittländern, um den Druck auf Partnerländer zu verringern und sie vor den Missbräuchen von Schleusern zu schützen.  

2. Starke EU-Außengrenzen zur Verbesserung von Kontrolle und Sicherheit  

Starke EU-Außengrenzen, die eine effektive Kontrolle der Einreisenden in die Union gewährleisten, sind von zentraler Bedeutung für die Migrationspolitik der EU und für den Erhalt des Schengen-Raums. Um die bisherigen Fortschritte zu sichern und weiter auszubauen, wird die EU Folgendes tun:  

• Bereitstellung des weltweit fortschrittlichsten digitalen Grenzmanagementsystems mit der Einführung des Entry/Exit System (EES) und dem Start des neuen European Travel Information Authorisation System (ETIAS).  

• Alle illegalen Einreisenden in die Union sind zu überprüfen und ab Juni 2026 ist an den Außengrenzen das im Pakt vorgesehene Grenzverfahren anzuwenden.  

• Die Rolle von Frontex soll durch eine Überarbeitung der Gründungsurkunde weiter gestärkt werden.  

3. Ein festes, faires und anpassungsfähiges Asyl- und Migrationssystem  

Der Migrations- und Asylpakt gewährleistet einen stärkeren Schutz der Außengrenzen, strenge Regeln gegen Missbrauch und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Verantwortung und Solidarität. Seine Umsetzung, Operationalisierung und Weiterentwicklung erfordern in den kommenden Jahren weiterhin besondere Aufmerksamkeit. Dies umfasst:  

• Unterstützung der nationalen Behörden bei der Umsetzung der neuen Regeln durch eigens dafür eingerichtete Länderteams der Kommission sowie zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 3 Milliarden Euro für die Einrichtung effizienter Verfahren und die bessere Verhinderung unerlaubter Sekundärbewegungen.  

• Nach der Verabschiedung des ersten Solidaritätspools wird die fortgesetzte Solidarität mit den unter Druck stehenden Mitgliedstaaten sichergestellt.  

• Weitere Stärkung und Ergänzung des Pakts zur Anpassung an neue Herausforderungen, z. B. durch das geänderte Konzept der sicheren Drittstaaten und die EU-Liste der sicheren Ursprungsländer.   

4. Effektivere Rückkehr und Wiederaufnahme  

Eine schnelle, effektive und würdevolle Rückkehr ist unerlässlich für das Funktionieren und die Glaubwürdigkeit unseres Migrations- und Asylsystems. Da derzeit nur etwa jeder vierte Ausreisepflichtige tatsächlich zurückkehrt, ist eine Steigerung der Effektivität des EU-Rückführungssystems dringend erforderlich. Die EU wird daher folgende Maßnahmen weiter verfolgen:  

• Aufbau eines gemeinsamen europäischen Rücksendesystems auf der Grundlage der derzeit in Verhandlung befindlichen vorgeschlagenen Rücksendeverordnung mit effizienteren Regeln und digitalisierten Prozessen sowie Prüfung anderer Maßnahmen, wie beispielsweise der Einrichtung von Rücksendezentren.  

• Verbesserung der Wiederaufnahme von Drittstaaten durch Nutzung und Stärkung der der EU zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit.   

5. Arbeitskräfte- und Talentmobilität zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit  

In den nächsten fünf Jahren werden sich Qualifikationslücken und Arbeitskräftemangel in vielen Schlüsselbranchen verschärfen, auch bedingt durch die demografische Entwicklung. Die EU sollte sich zum Ziel setzen, im globalen Wettbewerb um Talente der attraktivste Standort zu werden. Dafür ist Folgendes notwendig:  

• Ausbau bestehender Talentpartnerschaften und Einführung neuer Talentpartnerschaften sowie vollständige Integration der Talentgewinnung in die umfassende Zusammenarbeit der EU mit Partnerländern.  

• Die Regeln und Prozesse zur Gewinnung von Fachkräften mit den in Europa benötigten Qualifikationen vereinfachen und beschleunigen, einschließlich der Anerkennung und Validierung von Qualifikationen und Kompetenzen 

• Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Ausbeutung von Wanderarbeitern und Verbesserung der Integration in den Aufnahmemitgliedstaaten, unterstützt durch EU-Mittel.   

Förderung 

Der strategische Einsatz von EU-Mitteln wird die Umsetzung der Strategie unterstützen, insbesondere gemäß den Vorschlägen der Kommission für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034. Dazu gehört der Vorschlag, insgesamt mindestens 81 Milliarden Euro für die Innenpolitik bereitzustellen, sowie ein Instrument für ein globales Europa, das einen strategischeren Ansatz für internationale Partnerschaften im Einklang mit den strategischen Interessen der EU, insbesondere im Bereich Migration, ermöglichen soll. Die EU-Agenturen werden die Mitgliedstaaten verstärkt operativ unterstützen.  

Weitere Informationen  

Pressemitteilung – 29. Januar 2026 

Europäische Strategie für Asyl- und Migrationsmanagement  

Fact  

Pakt über Migration und Asyl  

Umsetzung des Pakts über Migration und Asyl 

Migration und Asyl 

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