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Geschlechtergleichheit

Neue EU-Regeln zur Lohntransparenz erklärt

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Haben Sie sich schon einmal auf Stellen beworben und waren frustriert, weil Sie nicht wussten, wie hoch das Gehalt ausfällt? Haben Sie mehrere Vorstellungsgespräche durchlaufen, Tests absolviert, Unterlagen vorbereitet und viel Zeit und Energie investiert, nur um am Ende festzustellen, dass das Gehalt weit unter Ihren Erwartungen lag? Oder haben Sie nach jahrelanger Berufserfahrung bemerkt, dass ein Kollege für die gleiche Arbeit mehr verdient? Die EU ändert das!

Die neuen EU-Regeln zur Lohntransparenz treten nun EU-weit in Kraft. Erhöhung der Gehaltstransparenzdie Durchsetzung des Grundsatzes stärken gleiche Bezahlung von Frauen und Männern und den Zugang zu verbessern Gerechtigkeit für Opfer von Lohndiskriminierung

In der Praxis bedeutet dies, dass Arbeitgeber Folgendes tun müssen:

  • Arbeitgeber sollen Bewerber über das Einstiegsgehalt bzw. die Gehaltsspanne in der Stellenanzeige oder vor dem Vorstellungsgespräch informieren und dürfen sie nicht mehr nach ihrem bisherigen Gehalt fragen.
  • Den Mitarbeitern ist auf Anfrage Auskunft über ihr individuelles Gehaltsniveau sowie über die durchschnittlichen Gehaltsniveaus, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, für Kategorien von Arbeitnehmern zu erteilen, die die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichten.
  • Veröffentlichung von Informationen über die Lohnlücke zwischen weiblichen und männlichen Arbeitnehmern (Arbeitgeber mit mindestens 100 Beschäftigten)
  • Führen Sie eine Gehaltsüberprüfung durch, wenn aus den Gehaltsberichten eine geschlechtsspezifische Lohnlücke von mindestens 5 % hervorgeht, die nicht gerechtfertigt werden kann. 

Die neuen Regeln verbessern auch den Zugang zum Recht für Opfer von Lohndiskriminierung.

  • Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Geschlechts Lohndiskriminierung erfahren haben, können eine Entschädigung erhalten.
  • Arbeitgeber, die ihren Transparenzpflichten nicht nachkommen, müssen nachweisen, dass keine Lohndiskriminierung vorlag.
  • Die EU-Länder sollten Strafen für Verstöße gegen die Regel der gleichen Bezahlung festlegen.
  • Gleichstellungsstellen und Arbeitnehmervertreter können Arbeitnehmer in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren vertreten. 

Das Recht zu Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern für  gleiche Arbeit oder eine gleichwertige Arbeit ist seit den Römischen Verträgen von 1957 ein Gründungsprinzip der Europäischen Union. Derzeit gilt: Gender Pay Gap in der EU liegt bei 11.1 %. Um diese Lücke zu schließen und die Gleichstellung der Geschlechter voranzutreiben, schlug die Kommission Folgendes vor: Richtlinie zur Lohntransparenzdas im Jahr 2023 verabschiedet wurde.

Weitere Informationen

Die Kommission begrüßt die politische Einigung über neue EU-Vorschriften zur Lohntransparenz.

EU-Aktion für gleiches Entgelt

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