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Europäisches Parlament

Die Abgeordneten unterstützen Pläne für einen klimaneutralen Gebäudesektor bis 2050 

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Das Parlament hat am Dienstag (14. März) Maßnahmenentwürfe angenommen, um die Renovierungsrate zu erhöhen und den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen zu senken. Plenarsitzung, ITRE.

Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen (THG) und den Energieverbrauch im EU-Gebäudesektor bis 2030 erheblich zu reduzieren und ihn bis 2050 klimaneutral zu machen. Außerdem soll die Rate der energetischen Renovierungen erhöht werden -ineffiziente Gebäude und Verbesserung des Informationsaustauschs über die Energieeffizienz.

Emissionsminderungsziele

Alle Neubauten sollen ab 2028 emissionsfrei sein, wobei die Frist für Neubauten, die von der öffentlichen Hand genutzt, betrieben oder besessen werden, im Jahr 2026 endet. Alle Neubauten sollen bis 2028 mit Solartechnologien ausgestattet sein, wo technisch geeignet und wirtschaftlich machbar, während es sich um Wohngebäude handelt Generalsanierung bis 2032 haben.

Wohngebäude müssten bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E und bis 2033 D erreichen – auf einer Skala von A bis G, wobei letzteres den 15 % der schlechtesten Gebäude im nationalen Bestand eines Mitglieds entspricht Zustand. Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssten bis 2027 bzw. 2030 die gleichen Bewertungen erreichen. Die Verbesserung der Energieeffizienz (die in Form von Isolierarbeiten oder einer Verbesserung des Heizungssystems erfolgen kann) würde erfolgen, wenn ein Gebäude verkauft oder einer größeren Renovierung unterzogen wird oder, wenn es gemietet wird, wenn ein neuer Vertrag unterzeichnet wird.

Die Mitgliedstaaten werden die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Maßnahmen in ihren nationalen Renovierungsplänen festlegen.

Maßnahmen gegen Energiearmut unterstützen

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Diese nationalen Renovierungspläne sollten Förderprogramme enthalten, um den Zugang zu Zuschüssen und Finanzierungen zu erleichtern. Die Mitgliedstaaten müssen kostenlose Informationsstellen und kostenneutrale Renovierungsprogramme einrichten. Finanzielle Maßnahmen sollten eine wichtige Prämie für umfassende Renovierungen bieten, insbesondere von Gebäuden mit der schlechtesten Leistung, und gezielte Zuschüsse und Subventionen sollten schutzbedürftigen Haushalten zur Verfügung gestellt werden.

Ausnahmen

Denkmäler würden von den neuen Regeln ausgenommen, während die EU-Länder beschließen könnten, auch Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Werts geschützt sind, technische Gebäude, Gebäude mit vorübergehender Nutzung sowie Kirchen und Gotteshäuser auszuschließen. Die Mitgliedstaaten können auch öffentliche Sozialwohnungen ausnehmen, wenn Renovierungen zu Mieterhöhungen führen würden, die nicht durch Einsparungen bei den Energiekosten ausgeglichen werden können.

Die Abgeordneten wollen den Mitgliedstaaten auch erlauben, die neuen Ziele in einem begrenzten Anteil von Gebäuden anzupassen, abhängig von der wirtschaftlichen und technischen Machbarkeit der Renovierungen und der Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften.

Berichterstatter für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Ciaran Manschette (Grüne/EFA, IE) sagte: „Steigende Energiepreise haben den Fokus auf Energieeffizienz und Energiesparmaßnahmen gelenkt. Die Verbesserung der Leistung von Europas Gebäuden wird die Rechnungen und unsere Abhängigkeit von Energieimporten verringern. Wir wollen, dass die Richtlinie Energiearmut reduziert und Emissionen senkt und für bessere Innenraumumgebungen für die Gesundheit der Menschen sorgt. Dies ist eine Wachstumsstrategie für Europa, die Hunderttausende hochwertiger lokaler Arbeitsplätze in den Bereichen Bau, Renovierung und erneuerbare Energien schaffen und gleichzeitig das Wohlergehen von Millionen von Menschen in Europa verbessern wird.“

Nächste Schritte

Das Parlament nimmt seinen Standpunkt mit 343 zu 216 Stimmen bei 78 Enthaltungen an. Die Abgeordneten werden nun Verhandlungen mit dem Rat aufnehmen, um sich auf die endgültige Form des Gesetzentwurfs zu einigen.

Hintergrund

Laut Europäischer Kommission sind Gebäude in der EU für 40 % unseres Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Am 15. Dezember 2021 hat die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden als Teil des sogenannten „Fit for 55“-Pakets angenommen. Ein neues europäisches Klimagesetz (Juli 2021) hat sowohl die 2030- als auch die 2050-Ziele in verbindliches europäisches Recht verankert.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.
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