EU
Neues Statut: Bürgerbeauftragte begrüßt rechtliche Stärkung ihres Amtes
Ombudsmann Emily O'Reilly (im Bild) begrüßt die Zustimmung des Parlaments (602 von 692 abgegebenen Stimmen) zu einem gestärkten Rechtsrahmen für ihr Amt. Das überarbeitete Statut stärkt die Rechtsgrundlage des Bürgerbeauftragten und führt neue Garantien ein, um seine Unabhängigkeit weiter zu gewährleisten, einschließlich eines angemessenen Budgets zur Unterstützung der Tätigkeiten des Amtes.
„Ein starker, gut ausgestatteter und unabhängiger Bürgerbeauftragter ist für die Aufrechterhaltung hoher Ethik- und Rechenschaftsstandards in der EU-Verwaltung unerlässlich. Ich danke allen Beteiligten für ihre Arbeit an dieser neuen Gesetzgebung und begrüße die Einigung über Parteigrenzen und EU-Institutionen hinweg.
„Ich sehe die neue Satzung als Bestätigung der Arbeit unseres Amtes in den letzten Jahren bei der Bearbeitung von Beschwerden, der Durchführung proaktiver Untersuchungen und dem Erhalt der Spitzenposition der EU-Institutionen bei der exzellenten öffentlichen Verwaltung. Diese Überarbeitung kodifiziert viele der derzeitigen Arbeitspraktiken des Amtes“, sagte die Bürgerbeauftragte Emily O'Reilly.
„Außerdem ist die neue zweijährige Bedenkzeit für alle Politiker, die künftig Ombudsmann werden wollen, wichtig, um sicherzustellen, dass das Amt seine Unabhängigkeit behält.“
Das neue Statut bestätigt die Befugnis des Bürgerbeauftragten, proaktive Untersuchungen einzuleiten. In Artikel 3 des Statuts heißt es: „Die Bürgerbeauftragte kann bei Feststellung von Gründen und insbesondere bei wiederholten, systembedingten oder besonders schwerwiegenden Missständen in der Verwaltungstätigkeit von Amts wegen Untersuchungen durchführen, um diese Fälle im öffentlichen Interesse zu behandeln“.
Die neue Bedenkzeit bedeutet, dass jeder, der sich für das Amt des Bürgerbeauftragten beworben hat, in den letzten zwei Jahren kein Mitglied des Europäischen Parlaments, des Europäischen Rates, der Europäischen Kommission oder einer nationalen Regierung gewesen sein sollte. Die nächsten Wahlen folgen auf die Europawahlen im Jahr 2024. Hintergrund Das Amt des Bürgerbeauftragten wurde 1992 durch den Vertrag von Maastricht eingerichtet, und der erste Bürgerbeauftragte trat 1995 sein Amt an. Die Charta der Grundrechte, die 2009 rechtsverbindlich wurde, erkennt das Recht auf Gutes an Verwaltung als Grundrecht der europäischen Bürger.
Das Amt verfügt über 73 Stellen, die auf Brüssel und Straßburg verteilt sind. Seit 1995 gibt es drei Europäische Bürgerbeauftragte. Der letzte rechtliche Schritt ist die Abstimmung des Parlaments über das Statut, die nach Zustimmung des Rates auf der Plenartagung vom 23. bis 24. Juni in Brüssel stattfinden wird. Das neue Statut tritt nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
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