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Digitalisierung der Justiz: Rat genehmigt Mandat für Verhandlungen zum e-CODEX-System

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Der Rat hat heute (7. Juni) eine allgemeine Ausrichtung zur Verordnung über das e-CODEX-System gebilligt. Das Hauptziel dieses Systems besteht darin, die Effizienz der grenzüberschreitenden Kommunikation zwischen den zuständigen Justizbehörden zu verbessern und den Zugang von Bürgern und Unternehmen zur Justiz zu erleichtern.

Die COVID-19-Pandemie hat unter anderem die Notwendigkeit in den Mittelpunkt gerückt, die Digitalisierung und Interoperabilität unserer Justizsysteme zu beschleunigen. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Bereitstellung eines nachhaltig sicheren Kommunikationssystems für unsere Justizbehörden in grenzüberschreitenden Verfahren.

Die Digitalisierung der Justiz soll den Zugang zur Justiz erleichtern, die Gesamteffizienz verbessern und die Widerstandsfähigkeit der Justizsysteme in Krisenzeiten wie der COVID-19-Pandemie sicherstellen. e-CODEX (e-Justice Communication via Online Data Exchange) ist ein wichtiger technologischer Wegbereiter für die Modernisierung der Kommunikation im Rahmen grenzüberschreitender Gerichtsverfahren durch Digitalisierung.

e-CODEX ermöglicht die Interoperabilität zwischen den von Justizbehörden verwendeten IT-Systemen. Es ermöglicht die Vernetzung verschiedener nationaler E-Justiz-Systeme, um grenzüberschreitende Verfahren in Zivil- und Strafsachen durchzuführen.

e-CODEX besteht aus einem Paket von Softwarekomponenten, die die Konnektivität zwischen nationalen Systemen ermöglichen. Es ermöglicht seinen Nutzern (zuständige Justizbehörden, Rechtsanwälte und Bürger) den schnellen und sicheren elektronischen Versand und Empfang von Dokumenten, Rechtsformen, Beweismitteln oder anderen Informationen. Auf diese Weise ermöglicht e-CODEX den Aufbau interoperabler und sicherer dezentraler Kommunikationsnetze zwischen nationalen IT-Systemen, die grenzüberschreitende Zivil- und Strafverfahren unterstützen. So unterstützt e CODEX bereits das digitale Austauschsystem für elektronische Beweismittel, unterstützt den Austausch in Bezug auf Europäische Ermittlungsanordnungen und die Rechtshilfe im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen.

Dieses System wird seit einigen Jahren durch ein Konsortium von Mitgliedsstaaten entwickelt, die bis 2024 für die Verwaltung verantwortlich sind. Der Verordnungsentwurf zielt darauf ab, durch die Übergabe einen nachhaltigen und langfristigen Rechtsrahmen für das System zu schaffen seine Verwaltung an eu-LISA. Der angenommene Kompromisstext führt Bestimmungen zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz ein und beschreibt die innerhalb von eu-LISA umzusetzende Leitungs- und Verwaltungsstruktur.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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