Vernetzen Sie sich mit uns

Tschechien

Kommission genehmigt tschechische staatliche Beihilferegelung im Umfang von 90 Mio. EUR im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität zur Bereitstellung von bezahlbarem Mietwohnungsbau und zur Änderung der bestehenden Regelung

SHARE:

Veröffentlicht

on

Wir nutzen Ihre Anmeldung, um Ihnen Inhalte auf die von Ihnen gewünschte Weise bereitzustellen und um Sie besser zu verstehen. Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Beihilfevorschriften ein tschechisches Programm in Höhe von 90 Millionen Euro genehmigt, das den Bau, den Umbau und den Erwerb von bezahlbarem Mietwohnungsbau fördern soll. Finanziert wird das Programm von der Erholungs- und Resilienzeinrichtung (im Folgenden „RRF“), nach der positiven Bewertung der Kommission Tschechischer Wiederaufbau- und Resilienzplan und seine Annahme durch den Rat.

Ziel des Programms ist es, ein zusätzliches Angebot an Mietwohnungen zu ermöglichen, das der Markt allein nicht bereitstellen könnte. Die Wohnungen werden zu erschwinglichen Mieten an Haushalte folgender Gruppen vergeben: a) Haushalte mit unzureichenden finanziellen Mitteln; b) junge Familien; c) Haushalte, in denen mindestens ein Mitglied einem systemrelevanten Beruf nachgeht, beispielsweise im Gesundheitswesen, im Bildungswesen, in der öffentlichen Sicherheit, in der Bereitstellung sozialer Dienste oder in der öffentlichen Verwaltung; und d) Haushalte, in denen Opfer häuslicher Gewalt leben. Die Hilfen im Rahmen der Regelung werden in Form nachrangiger Darlehen gewährt. Die Regelung läuft bis zum 30. Juni 2026.

Die Europäische Kommission hat außerdem eine Änderung eines bestehenden tschechischen Programms für bezahlbaren Mietwohnungsbau genehmigt, das in April 2024 und teilweise aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert, um die Bedingungen an das heute genehmigte Programm anzupassen.

Die Kommission prüfte die Regelungen nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen die Entwicklung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten zu fördern. Die Kommission stellte fest, dass die Regelungen notwendig, und angemessen zur Förderung des Angebots an bezahlbarem Mietwohnungsbau. Darüber hinaus kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Regelungen verhältnismäßig, da sie auf das erforderliche Minimum beschränkt sind und nur geringe Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten haben. Aus diesem Grund hat die Kommission die tschechischen Regelungen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter dem Aktenzeichen SA.115811 im staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.

Teile diesen Artikel:

EU Reporter veröffentlicht Artikel aus verschiedenen externen Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen entsprechen nicht unbedingt denen von EU Reporter. Bitte lesen Sie den vollständigen Inhalt von EU Reporter. Veröffentlichungsbedingungen Weitere Informationen: EU Reporter nutzt künstliche Intelligenz als Werkzeug zur Verbesserung der journalistischen Qualität, Effizienz und Zugänglichkeit und gewährleistet gleichzeitig eine strenge menschliche redaktionelle Kontrolle, ethische Standards und Transparenz bei allen KI-gestützten Inhalten. Bitte lesen Sie den vollständigen Bericht von EU Reporter. KI-Richtlinie .

Trending