Europäische Kommission
Die Kommission ergänzt die Regeln zur Entfernbarkeit tragbarer Batterien um Ausnahmen.
Die Liste enthält sechs neue Kategorien, darunter tragbare Geräte wie Smartwatches, Fitness-Tracker und elektrisches Spielzeug.
Die Europäische Kommission hat a delegierter Rechtsakt Am 14. Juli wurden neue Regeln eingeführt, die zusätzliche Produkte von den EU-Anforderungen an die Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von tragbaren Batterien ausnehmen.
Im Rahmen der EU BatterieregelungTragbare Akkus in in der EU verkauften Produkten müssen grundsätzlich von Verbrauchern entnehmbar und austauschbar sein. Dies verlängert die Lebensdauer der Produkte durch den einfachen Akkutausch und unterstützt das Recycling, indem die Sammlung gebrauchter Akkus erleichtert wird.
Einige Produkte, wie beispielsweise Medizinprodukte und sogenannte „Nassgeräte“ (z. B. elektrische Zahnbürsten oder Mundduschen), sind jedoch bereits von dieser Anforderung ausgenommen, hauptsächlich aus Sicherheitsgründen. In diesen Fällen müssen die Batterien lediglich von unabhängigen Fachkräften entnehmbar und austauschbar sein.
Die Kommission fügt nun hinzu sechs neue Produktkategorien zur bestehenden Liste der Ausnahmen. Dies umfasst tragbare Geräte wie Smartwatches und Fitness-Tracker, elektrisches Spielzeug und Produkte, die unter die folgende Regelung fallen: ATEX-Richtlinie (Geräte, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, wie z. B. explosionsgeschützte Motoren, Sensoren, Pumpen oder Gabelstapler).
Die Kommission verabschiedet außerdem eine Aktualisierung der bestehenden Richtlinien zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von tragbaren Batterien, und die Bereitstellung von Hinweisen für Produkthersteller zur Anwendung der neuen Ausnahmeregelungen.
Nächste Schritte
Nach Annahme durch die Kommission wird der delegierte Rechtsakt dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU zur Prüfung übermittelt. Er tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, sofern das Europäische Parlament oder der Rat keinen Einspruch erheben.
Hintergrund
Um Kandidatenprodukte für zusätzliche Ausnahmeregelungen zu ermitteln, rief die Kommission 2025 zur Einreichung von Anträgen auf. Sie konsultierte Verbraucherverbände, Branchenvertreter und Mitgliedstaaten und arbeitete mit externen Experten zusammen. die technischen Vorzüge der eingegangenen Anträge bewerten.
Bei der Ausarbeitung dieses Gesetzes hat die Kommission versucht, die Interessen verschiedener Interessengruppen, darunter Verbraucher, Drittanbieter von Reparaturdienstleistungen, Produkt- und Batteriehersteller sowie der Recyclingsektor, in Einklang zu bringen.
Nicht ordnungsgemäß entsorgte kleine Lithium-Ionen-Batterien verursachen zunehmend Brände in Kläranlagen. Dies muss berücksichtigt werden, bevor Ausnahmen für Produkte mit solchen Batterien gewährt werden.
Mehr Infos
Batterien | Europäische Kommission
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