Europäische Kommission
Die Kommission begrüßt die politische Einigung über die Rechte von Erwachsenen, die in grenzüberschreitenden Situationen Schutz benötigen.
Die Europäische Kommission begrüßt die am 12. Mai zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU erzielte politische Einigung über die Kommissionsarbeit. Angebot für eine Verordnung zum Schutz von Erwachsenen in grenzüberschreitenden Situationen. Die Verordnung soll Erwachsene schützen, die aufgrund einer Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, ihre Interessen in grenzüberschreitenden Situationen umfassend selbst zu wahren. Sie soll sicherstellen, dass der Schutz von hilfsbedürftigen Erwachsenen und ihr Recht auf Selbstbestimmung gewahrt bleiben, wenn sie in andere Mitgliedstaaten umziehen oder sich dort aufhalten.
Die Verordnung führt eine Reihe von Regeln ein, die innerhalb der EU gelten. Sie legt insbesondere fest, welches Gericht zuständig ist, welches Recht anwendbar ist, die Anerkennung von Schutzmaßnahmen oder die Annahme einer Vertretungsbefugnis in einem anderen Mitgliedstaat sowie die Zusammenarbeit der Behörden. Außerdem führt sie eine Europäische Unterstützungs- und Vertretungsbescheinigung ein, die es Vertretern vereinfacht, ihre Befugnisse in einem anderen Mitgliedstaat nachzuweisen.
Der Text wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur förmlichen Annahme vorgelegt.
Henna Virkkunen, Executive Vice President für technische Souveränität, Sicherheit und Demokratie (Abbildung) sagte: „Das EU-Recht gilt für alle. Diese Verordnung ist ein hervorragendes Beispiel für die konkreten Vorteile, die es im Alltag bringen kann. Sie wird sicherstellen, dass die Rechte von Erwachsenen, die Schutz und Unterstützung benötigen, gewahrt werden, unabhängig davon, wo sie in der EU leben. Konkret wird sie den Verwaltungsaufwand in grenzüberschreitenden Fällen für die Betroffenen und ihre Betreuer verringern.“
Der EU-Kommissar für Demokratie, Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Verbraucherschutz, Michael McGrath, erklärte: „Wir sind verpflichtet sicherzustellen, dass das Gesetz Menschen schützt und unterstützt, die nicht in der Lage sind, ihre Interessen selbst umfassend zu wahren. Diese Verordnung stärkt auch ihre Vertreter, einschließlich ihrer Betreuer, indem sie unnötige Unsicherheiten aus ihrem Alltag beseitigt. Heute schaffen wir Klarheit und Sicherheit für sie, und ich danke dem Europäischen Parlament und dem Rat für ihr Engagement beim Zustandekommen dieser Einigung.“
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