Europäische Kommission
Kommission genehmigt italienisches Staatshilfeprogramm in Höhe von 6 Milliarden Euro für erneuerbaren Wasserstoff
Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Beihilfevorschriften ein italienisches Förderprogramm in Höhe von 6 Milliarden Euro zur Unterstützung der Produktion von erneuerbarem Wasserstoff für den Verkehrs- und Industriesektor genehmigt. Das Programm trägt zum Ausbau der Produktionskapazitäten für erneuerbaren Wasserstoff im Einklang mit den Zielen der EU bei. EU-Wasserstoffstrategie und der Sauberer Industriedeal.
Das italienische Schema
Italien hat der Kommission ein Programm zur Förderung der Produktion von 200,000 Tonnen erneuerbarem Wasserstoff pro Jahr gemeldet. Förderfähig sind sowohl Wasserstoff, der durch Elektrolyse mit Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, als auch Wasserstoff aus biogenen Quellen, der durch biologische, biothermochemische und thermochemische Prozesse gewonnen wird.
Die Hilfe wird in Form von Zweiseitige DifferenzkontrakteGemäß diesen Verträgen wird der Basispreis für Wasserstoff in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren ermittelt. Liegt der Preis eines alternativen Kraftstoffs, den die Wasserstoffverbraucher nutzen würden, unter diesem Basispreis, zahlt Italien den Wasserstoffproduzenten die Differenz. Übersteigt der Preis des alternativen Kraftstoffs den Basispreis, zahlen die Begünstigten die Differenz an den italienischen Staat.
Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2029.
Die Bewertung der Kommission
Die Kommission hat die Regelung insbesondere nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der EU („AEUV“), der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige unter bestimmten Bedingungen zu unterstützen, und die 2022 Leitlinien für staatliche Beihilfen für Klima, Umweltschutz und Energie ('CEEAG').
Insbesondere stellte die Kommission Folgendes fest:
- Die Hilfe ist notwendig und angemessen, um die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff für die Dekarbonisierung des Verkehrs- und Industriesektors zu erleichtern.
- Die Hilfe hat einen Anreizeffekt, da die Begünstigten ohne die öffentliche Unterstützung keinen erneuerbaren Wasserstoff produzieren würden.
- Die Hilfe ist verhältnismäßig, da sie nach einem wettbewerbsorientierten Bieterverfahren ausschließlich auf Grundlage des von den Bietern gebotenen Ausübungspreises gewährt wird.
- Die Hilfen werden positive Auswirkungen haben, insbesondere auf die Umwelt, da sie zur Dekarbonisierung emissionsintensiver Sektoren beitragen. Diese positiven Auswirkungen überwiegen die negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb.
Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die italienische Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften.
Hintergrund
Die 2022 CEEAG Die Leitlinien geben der Kommission Orientierung, wie sie die Vereinbarkeit von Umweltschutzmaßnahmen (einschließlich Klimaschutz) und energiepolitischen Beihilfen, die der Meldepflicht nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV unterliegen, bewerten wird. Sie schaffen einen flexiblen und zweckmäßigen Rahmen, der die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Grünen Deals zielgerichtet und kosteneffizient zu ergreifen.
Im Juli 2020 veröffentlichte die Kommission ihre EU-WasserstoffstrategieSie setzte sich ehrgeizige Ziele für die Produktion und Nutzung von sauberem Wasserstoff und startete die Europäische Allianz für sauberen Wasserstoff, das die europäische Wasserstoffgemeinschaft (Industrie, Zivilgesellschaft, öffentliche Behörden) zusammenbringt.
Weitere Informationen
Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.118992 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerbs-Website Sobald alle Fragen der Vertraulichkeit wurden gelöst. Neue veröffentlichte Beihilfeentscheidungen im Internet und im Amtsblatt sind in der aufgeführten Wettbewerb Wöchentliche E-News.
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