Gesetz über digitale Dienste
Die Kommission untersucht, ob Snapchat die Kinderschutzbestimmungen gemäß dem Digital Services Act einhält.
Die Europäische Kommission hat ein formelles Verfahren eingeleitet, um zu untersuchen, ob Snapchat im Einklang mit dem Digital Services Act (DSA) ein hohes Maß an Sicherheit, Datenschutz und Schutz für Kinder im Internet gewährleistet.
Snapchat hat möglicherweise gegen den DSA verstoßen, indem es Minderjährige Anbahnungsversuchen und der Rekrutierung für kriminelle Zwecke sowie Informationen über den Verkauf illegaler Waren wie Drogen oder altersbeschränkter Produkte wie E-Zigaretten und Alkohol ausgesetzt hat.
Die Ermittlungen konzentrieren sich auf fünf Bereiche.
Alterssicherung
Laut Snapchats eigenen Nutzungsbedingungen müssen Nutzer mindestens 13 Jahre alt sein, um die Plattform nutzen zu können. Die Kommission vermutet, dass Snapchats alleinige Altersangabe als Sicherheitsmaßnahme unzureichend ist. Sie verhindert weder den Zugang von Kindern unter 13 Jahren zum Dienst, noch prüft sie hinreichend, ob die Nutzer jünger als 17 Jahre sind, was jedoch für ein altersgerechtes Nutzungserlebnis notwendig ist. Darüber hinaus vermutet die Kommission, dass Nutzern in der App keine Möglichkeit zur Verfügung steht, Snapchat die Anwesenheit von Minderjährigen unter 13 Jahren zu melden.
Anbahnung und Rekrutierung von Minderjährigen für kriminelle Aktivitäten
Die Kommission vermutet, dass Snapchat Minderjährige nicht ausreichend vor Kontaktaufnahme durch Nutzer mit schädlichen Absichten schützt, etwa vor sexueller Ausbeutung oder der Anwerbung für kriminelle Aktivitäten. Indem Snapchat den Missbrauch seiner Dienste durch Erwachsene zulässt, die sich als Minderjährige ausgeben, indem sie ihr wahres Alter bei der Registrierung verschweigen oder nachträglich ändern, bietet das Unternehmen möglicherweise nicht genügend Schutzmaßnahmen, um Kinder vor schädlichen Inhalten, Kontakten, Verhaltensweisen und anderen Risiken zu bewahren.
Unzureichende Standardkontoeinstellungen
Die Kommission vermutet, dass Snapchats Standardeinstellungen Minderjährigen keinen ausreichenden Schutz der Privatsphäre und Sicherheit bieten. Beispielsweise werden Kinder und Jugendliche anderen Nutzern automatisch über die Funktion „Freunde finden“ vorgeschlagen, und Push-Benachrichtigungen sind standardmäßig aktiviert. Darüber hinaus erhalten Nutzer bei der Kontoerstellung keine ausreichenden Hinweise zu den Datenschutz- und Sicherheitsfunktionen und auch keine Erklärung, wie sie die Kontoeinstellungen anpassen können.
Verbreitung von Informationen über den Verkauf verbotener Produkte
Gemäß dem DSA müssen Online-Plattformen systemische Risiken, die von ihren Diensten ausgehen, minimieren. Die Kommission vermutet, dass Snapchat gegen diese Verpflichtung verstößt. Beispielsweise scheinen die Instrumente zur Inhaltsmoderation nicht wirksam zu sein, um die Verbreitung von Informationen zu verhindern, die Nutzer zum Verkauf illegaler Produkte wie Drogen oder altersbeschränkter Artikel, darunter E-Zigaretten und Alkohol, führen. Darüber hinaus scheint die Plattform Nutzer, darunter Kinder und Jugendliche, nicht wirksam vor dem Zugriff auf solche Inhalte zu schützen.
Meldung illegaler Inhalte
Die Kommission vermutet, dass die derzeitigen Mechanismen zur Meldung illegaler Inhalte weder leicht zugänglich noch benutzerfreundlich sind und möglicherweise sogenannte Dark Patterns verwenden. Darüber hinaus vermutet die Kommission, dass Snapchat Nutzer nicht ausreichend über die Möglichkeiten zur Rechtsbehelfsergreifung informiert, auch nicht über das interne Beschwerdeverfahren von Snapchat.
Nächste Schritte
Die Kommission wird nun eine eingehende Untersuchung durchführen. Dazu gehört die Sammlung weiterer Beweise, beispielsweise durch Informationsanfragen an Snapchat sowie durch Befragungen oder Inspektionen.
Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens ermächtigt die Kommission, weitere Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, wie beispielsweise den Erlass von einstweiligen Maßnahmen und einen Feststellungsbeschluss über die Nichteinhaltung der Vorschriften. Die Kommission ist außerdem befugt, von Snapchat Zusagen zur Behebung der im Verfahren aufgeworfenen Probleme anzunehmen.
Die Eröffnung eines förmlichen Verfahrens bedeutet, dass die Kommission die Zuständigkeit übernimmt. Untersuchung Die niederländische Koordinierungsstelle für digitale Dienste (DSC) der Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) hat am 9. September 2025 eine Untersuchung zum Verkauf von E-Zigaretten an Minderjährige über Snapchat eingeleitet. Die ACM wird an der Untersuchung der Kommission beteiligt sein und diese weiterhin unterstützen.
Hintergrund
Die Kommission nutzte die Prognose für 2025 DSA-Leitlinien zum Schutz von Minderjährigen als Maßstab Die Richtlinien dienen der Bewertung der Einhaltung der Verpflichtung von Plattformen, ein hohes Maß an Datenschutz, Sicherheit und Schutz für Minderjährige zu gewährleisten. Sie legen fest, dass die Selbstauskunft nicht als zuverlässige Altersbestätigung gelten sollte; Minderjährige sollten für Erwachsene weder leicht erkennbar noch als Kontaktvorschläge empfohlen werden können; die Standardeinstellungen und die Benutzeroberfläche für Kinder sollten auf das höchstmögliche Schutzniveau eingestellt sein.
Die Einleitung einer Untersuchung durch die Kommission basiert auf der Analyse der Risikobewertungsberichte von Snapchat aus den Jahren 2023, 2024 und 2025 sowie auf den Antworten auf die Informationsanfrage vom 10. Oktober 2025. In dieser Anfrage wurden Einzelheiten zum Altersverifizierungssystem von Snapchat sowie zu den Maßnahmen zur Verhinderung des Zugangs von Nutzern zu illegalen Produkten, einschließlich Drogen, und von Minderjährigen zum Zugang zu altersbeschränkten Produkten, wie z. B. E-Zigaretten, erbeten.
Die Kommission hat die von der ACM im Rahmen ihrer Untersuchung zur Einhaltung des DSA durch Snapchat hinsichtlich des Verkaufs von E-Zigaretten an Minderjährige in den Niederlanden gesammelten Informationen sowie Informationen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn (BNetzA), der deutschen DSC, berücksichtigt. Darüber hinaus erhielt die Kommission Stellungnahmen von Wissenschaftlern, zivilgesellschaftlichen Organisationen und anderen öffentlichen Stellen.
Gemäß dem DSA haben Bürger das Recht, eine Beschwerde über einen Verstoß gegen das DSA bei der Polizei einzureichen. Koordinator für digitale Dienste ihrer Mitgliedstaaten. Die Kommission hat außerdem eine Whistleblower-ToolDadurch können Mitarbeiter und andere Personen mit Fachkenntnissen anonym mit der Kommission Kontakt aufnehmen und so zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch die benannten VLOPs/VLOSEs beitragen.
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