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Europäische Kommission

Schiffsrecycling: Neue Zertifikatsformate zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands

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Schiffseigner, die ihre Schiffe recyceln lassen möchten, können ihre rechtlichen Verpflichtungen nun mit einem einzigen Verwaltungsformular erfüllen.

Die Europäische Kommission hat am 19. Januar neue Formate für die verwendeten Zertifikate angenommen. Liste aller an Bord eines Schiffes vorhandenen Gefahrstoffe und bestätigen, dass ein Schiff zum Recycling bereit ist.

Das Update wird es Schiffseignern ermöglichen, ihren Verpflichtungen gemäß den EU-Richtlinien nachzukommen. Schiffsrecyclingverordnung und der Hongkong-Konvention mit einem einzigen Zertifikat, wodurch der Verwaltungsaufwand reduziert wird, ohne die EU-Anforderungen zu senken. 

Hintergrund

Europäische Reedereien besitzen, gemessen an der Tonnage, rund 30 % der weltweiten Schiffsflotte. Viele Schiffe werden jedoch außerhalb der EU, hauptsächlich in Südasien, abgewrackt, und zwar unter Bedingungen, die oft gesundheitsschädlich für die Arbeiter und die Umwelt sind. 

Die EU-Schiffsrecyclingverordnung wurde 2013 verabschiedet, um einen Rechtsrahmen für das Recycling großer Seeschiffe unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaates zu schaffen.   

Die Verordnung umfasst: 

  • Anforderungen an Schiffe und Recyclinganlagen;
  • Beschränkungen und Verbote für die Installation und Verwendung gefährlicher Stoffe auf Schiffen (z. B. Asbest);
  • Die europäische Liste der konformen Schiffsrecyclinganlagen in der EU und dem Rest der Welt.   

Das Hongkong-Übereinkommen, das im Juni 2025 in Kraft trat, legt internationale Standards für das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen fest, obwohl diese Standards in bestimmten Bereichen weniger streng sind als die in der EU-Schiffsrecyclingverordnung festgelegten.

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Als Teil der von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) festgelegten Phase des Erfahrungsaufbaus wird die Kommission zur Bewertung der Umsetzung des Übereinkommens und zu dessen Verbesserung hin zu strengeren globalen Standards beitragen. 

Mehr Infos

Durchführungsbeschluss der Kommission über die Form des Zertifikats für das Verzeichnis gefährlicher Stoffe | Europäische Kommission

Durchführungsbeschluss der Kommission über die Form des Zertifikats „Bereit zum Recycling“ | Europäische Kommission

Evaluierung der Schiffsrecyclingverordnung | Amt für Veröffentlichungen der EU

14. Ausgabe der Europäischen Liste der Schiffsrecyclinganlagen | EUR-Lex

Schiffsrecycling | Europäische Kommission

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