Europäische Kommission
Die Kommission verabschiedet ihr Vertragsverletzungsverfahren für November
Um Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen die volle Nutzung der EU-Gesetzgebung zu ermöglichen, führt die Kommission einen ständigen Dialog mit den Mitgliedstaaten, um die Einhaltung des EU-Rechts sicherzustellen. Bei Nichteinhaltung kann sie Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einleiten. Die heute im Rahmen dieses Vertragsverletzungspakets getroffenen Entscheidungen umfassen 20 Mahnschreiben und mehrere begründete Stellungnahmen. Die Kommission beschloss außerdem, sechs Fälle dem Gerichtshof der Europäischen Union vorzulegen. Schließlich beschloss die Kommission, 95 Fälle abzuschließen, in denen die betroffenen Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit der Kommission einen Verstoß beigelegt und die Einhaltung des EU-Rechts sichergestellt haben. Die Entscheidungen und die zugehörigen Pressemitteilungen sind verfügbar. online.
Die Europäische Kommission geht auch gegen mehrere EU-Mitgliedstaaten vor, die es versäumt haben, die Kommission über die von ihnen ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht zu informieren. Die Kommission sendet diesen Mitgliedstaaten ein förmliches Aufforderungsschreiben und räumt ihnen eine Frist von zwei Monaten zur Beantwortung und Vervollständigung der Umsetzung der Richtlinien ein. Die betreffenden Mitgliedstaaten haben drei EU-Richtlinien zu Finanzstabilität und Energie nicht vollständig umgesetzt. Weitere Informationen finden Sie im [Link/Link einfügen]. Pressemitteilung.
Weitere Informationen zum EU-Verletzungsverfahren finden Sie im Folgenden. F&A.
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