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Europäische Kommission

Die Kommission veröffentlicht die Fassung der Kombinierten Nomenklatur von 2026.

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Die Europäische Kommission hat die neueste Fassung der Kombinierten Nomenklatur (KNO) veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2026 gilt.

Die Kombinierte Nomenklatur bildet die Grundlage für die Anmeldung von Waren (a) bei der Einfuhr oder Ausfuhr oder (b) im Rahmen der innerunionsbezogenen Handelsstatistik. Sie bestimmt den anzuwendenden Zollsatz und die statistische Behandlung der Waren. Die Kombinierte Nomenklatur ist daher ein unverzichtbares Instrument für Unternehmen und die Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten.

Die kombinierte Nomenklatur wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die Nomenklatur der Tarife und Statistiken sowie über den Gemeinsamen Zolltarif eingeführt. Sie wird jährlich aktualisiert und als Durchführungsverordnung der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, veröffentlicht. Die neueste Fassung ist nun als Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 der Kommission verfügbar. Amtsblatt der EU 2025/1926, Reihe L vom 31. Oktober 2025. Diese Version gilt ab dem 1. Januar 2026. 

Mehr Infos

Die Kombinierte Nomenklatur

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