Europäische Kommission
Die Umstellung auf ICS2 Release 3 ist abgeschlossen, mit begrenzten vorübergehenden Ausnahmen in einigen Mitgliedstaaten
Das Importkontrollsystem 2 (ICS2) ist ein fortschrittliches Frachtinformationssystem zur Verbesserung der Sicherheit im internationalen Gütertransport und in der Lieferkette. Alle Wirtschaftsbeteiligten, die Güter in die EU einführen oder durch die EU transportieren, müssen Sicherheitsdaten über die summarische Eingangsanmeldung (ENS) an ICS2 melden. Auf Grundlage des ENS werden alle Güter einer Sicherheitsrisikoanalyse unterzogen und gezielteren Kontrollen unterzogen.
ICS2 hilft dabei, Sendungen mit hohem Risiko besser zu identifizieren und am geeignetsten Punkt der Lieferkette einzugreifen, während gleichzeitig der legale Warenfluss erleichtert wird.
Ab dem 1. September 2025 wird ICS2 in allen Mitgliedstaaten für alle Verkehrsträger – nun auch für Straße und Schiene – voll einsatzbereit sein. Diese erfolgreiche Einführung bedeutet, dass Wirtschaftsbeteiligte in der gesamten EU das neue System nun nutzen können. Einige Mitgliedstaaten haben erklärt, dass Unternehmen im Schienen- und Straßenverkehr bereit sind, die neuen EU-Zollgrenzsicherungsvorschriften ab dem 1. September 2025 anzuwenden.
Die Europäische Kommission gibt außerdem bekannt, dass mehrere EU-Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich (in Bezug auf Nordirland) eine vorübergehende Verlängerung der Umsetzungsfrist beantragt haben. Diese Ausnahmeregelungen würden den Wirtschaftsbeteiligten, insbesondere kleinen Unternehmen, die Umstellung auf die neuen Vorschriften erleichtern. In einigen Mitgliedstaaten würden die Ausnahmeregelungen die Möglichkeit beinhalten, Sicherheitsdaten weiterhin zusammen mit der Versandanmeldung über das Neue EDV-gestützte Versandsystem Phase 5 (NCTS-P5) einzureichen.
In der Praxis möchten die betroffenen Mitgliedstaaten:
- den Wirtschaftsbeteiligten im Straßen- und Schienenverkehr gemäß Artikel 2 Absatz 6 und Artikel 4 Absatz 8 des Zollkodex der Union eine längere Übergangszeit zur Nutzung des ICS2 zu gewähren;
- und bieten mehr Zeit, um ihre IT-Systeme an NCTS-P6 anzupassen.
Weitere Informationen, Aktualisierungen für bestimmte Mitgliedstaaten und Leitlinien für Wirtschaftsbeteiligte finden Sie auf diesen Webseiten:
NCTS – Bereitstellung von NCTS-P6
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