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Europäische Kommission

Kommission genehmigt italienische Beihilfemaßnahme in Höhe von 41.5 Mio. EUR zur Förderung einer neuen Produktionsanlage für glasbasierte Photonikchips

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Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Beihilfevorschriften eine staatliche Beihilfemaßnahme Italiens in Höhe von 41.5 Mio. EUR genehmigt. Ziel ist es, Ephos Srl, ein italienisches KMU, beim Aufbau einer einzigartigen Produktionsanlage für glasbasierte Photonikchips im Raum Mailand zu unterstützen.

Die Beihilfe wird in Form eines direkten Zuschusses gewährt. Die Maßnahme wird die technologische Autonomie der EU im Bereich der Halbleitertechnologie stärken.

Die neue Anlage wird aufgrund der Einzigartigkeit des Herstellungsprozesses und der daraus resultierenden photonischen Chips die erste ihrer Art in der EU sein. Sie wird dazu beitragen, optische Materialien auf glasbasierten photonischen Schaltkreisen zu integrieren. Dies ermöglicht eine schnellere Herstellung photonischer Chips und ermöglicht hochwertige Anwendungen wie Rechenzentren und Quantencomputer.

Die Kommission hat die Maßnahme insbesondere nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV), der es den Mitgliedstaaten erlaubt, die Entwicklung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten unter bestimmten Bedingungen zu unterstützen, und auf der Grundlage der im Mitteilung zum europäischen Chips-GesetzDie Kommission kam zu dem Schluss, dass die Beihilfe notwendig ist, um die Investition zu ermöglichen, die ohne öffentliche Unterstützung nicht getätigt worden wäre. Sie kam außerdem zu dem Schluss, dass die Beihilfe angemessen ist, da sie auf das erforderliche Minimum beschränkt ist und nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten haben wird. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die italienische Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften.

Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.117987 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerbs-Website Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.

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