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Europäische Kommission

Kommission bestätigt positive vorläufige Bewertung des ersten Zahlungsantrags Schwedens in Höhe von 1.6 Mrd. EUR aus der Aufbau- und Resilienzfazilität

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Die Kommission hat eine positive vorläufige Bewertung des ersten Zahlungsantrags Schwedens in Höhe von 1.6 Milliarden Euro im Rahmen des Erholungs- und Resilienzeinrichtung, das Herzstück von NextGenerationEU.

    Nach der Prüfung des Zahlungsantrags, den Schweden am 20. Dezember 2024 eingereicht hat, gelangte die Kommission vorläufig zu dem Schluss, dass Schweden die 27 Meilensteine ​​und Ziele dargelegt in der Durchführungsbeschluss des Rates für die erste Rate.

    Die Zahlungsaufforderung unterstützt 14 Reformen, und  13 Investitionen sowohl den Bürgern als auch den Unternehmen Schwedens zugute kommen. Reformen Der Schwerpunkt liegt auf der weiteren Dekarbonisierung des Verkehrssektors durch Besteuerung, der Verbesserung der Effizienz des Wohnungsmarktes, der Modernisierung des Beschäftigungsschutzes und der Arbeitsmarktintegration sowie der verstärkten Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Investitionen Reduzierung der Kohlendioxidemissionen auf lokaler und regionaler Ebene, Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur, Ausbau der Breitbandversorgung, Erhöhung des Wohnungsangebots, Schaffung zusätzlicher Kapazitäten im Hochschulbereich und Verbesserung der Altenpflege durch Weiterbildung und Schulung des entsprechenden Personals.

    Zu den wichtigsten Maßnahmen dieser Zahlungsanforderung gehören:

    • Investitionen zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen um weitere 540,000 Tonnen jährlich: Die Initiative „Climate Leap“ unterstützt lokale und regionale Projekte, darunter die Installation öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
    • Der Breitbandzugang wurde auf über 66,000 zusätzliche Gebäude erweitert: Durch die Bereitstellung von Verbindungen mit Geschwindigkeiten von mindestens 1 Gbit/s trägt diese Maßnahme dazu bei, die digitale Kluft zwischen städtischen und ländlichen Gebieten zu schließen.

    Nächste Schritte

    Die Kommission hat nun ihre vorläufige Bewertung der Erfüllung der für diese Zahlung erforderlichen Meilensteine ​​und Ziele durch Schweden an die Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA), der innerhalb von vier Wochen seine Stellungnahme abgeben muss. Die Zahlung an Schweden kann nach der Stellungnahme des WFA und der Annahme eines Zahlungsbeschlusses durch die Kommission erfolgen.

    Hintergrund

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    Der Schwedischer Aufbau- und Resilienzplan umfasst ein breites Spektrum an Investitions- und Reformmaßnahmen. Der Plan wird finanziert durch 3.5 Mrd. € in Zuschüssen.

    Weitere Informationen zum schwedischen Wiederaufbau- und Resilienzplan finden Sie auf dieser Seite, das eine interaktive Karte der durch die RRF finanzierten Projekte enthält, sowie über den Aufbau- und Resilienzplan AnzeigetafelWeitere Informationen zum Verfahren für Zahlungsanträge im Rahmen der RRF finden Sie in diesem Dokument von Fragen und Antworten. 

    Weitere Informationen

    Vorläufige Bewertung des zweiten Zahlungsantrags Schwedens durch die Kommission

    Schwedens Wiederaufbau- und Resilienzplan

    Erholungs- und Resilienzeinrichtung

    Projektkarte der Aufbau- und Resilienzfazilität

    Anzeiger für Erholung und Resilienz

    Verordnung über Einrichtungen zur Wiederherstellung und Ausfallsicherheit

    EU als Kreditnehmer

    Erholungs- und Resilienzeinrichtung

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