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Europäische Kommission

Kommission genehmigt italienische staatliche Beihilfe in Höhe von 60 Mio. EUR zur Unterstützung des Baus einer Nasstierfutterfabrik von Nestlé Italiana in der Lombardei

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Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Beihilfevorschriften eine italienische Beihilfemaßnahme in Höhe von 60 Mio. EUR genehmigt. Ziel ist es, Nestlé Italiana SpA beim Bau einer neuen Produktionsanlage für Nassfutter für Haustiere in Mantua (Lombardei) zu unterstützen. Die Beihilfe wird in Form eines direkten Zuschusses für den Bau der Fabrik und der Produktionslinie gewährt. Die Maßnahme trägt zur Förderung einer intelligenten, wettbewerbsfähigen, widerstandsfähigen und diversifizierten Landwirtschaft bei, die langfristige Ernährungssicherheit gewährleistet. Sie unterstützt außerdem den Umwelt- und Klimaschutz, trägt zur Verwirklichung der EU-Klimaziele bei und trägt zur Stärkung des sozioökonomischen Gefüges ländlicher Gebiete bei. Die Beihilfe läuft bis zum 30. Juni 2029.

Die Kommission prüfte die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere nach den Leitlinien für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor sowie im ländlichen Raum und Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der es den Mitgliedstaaten erlaubt, unter bestimmten Bedingungen die Entwicklung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten zu unterstützen.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme notwendig, geeignet und angemessen ist, um zu einem nachhaltigen Wachstum des Agrarsektors beizutragen. Auf dieser Grundlage genehmigte sie die Regelung.

Diese Einzelbeihilfe steht im Zusammenhang mit einer bestehenden Regelung, die die Kommission am 4. Oktober 2023 genehmigt hat (SA.107569 (2023/N)). Diese Regelung betrifft Agrarverträge in Italien und soll die Entwicklung und Widerstandsfähigkeit des nationalen Agrarsystems fördern. Einzelbeihilfen über 12 Millionen Euro müssen gesondert angemeldet werden.

Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.115174 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerbs-Website Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.

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