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Europäische Kommission

Kommission verabschiedet technische Standards für grenzübergreifende europäische digitale Identitäts-Brieftaschen

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Die Kommission hat Vorschriften für die Kernfunktionen und die Zertifizierung der Europäische Geldbörsen für digitale Identitäten (eID) unter dem Europäischer Rahmen für die digitale IdentitätDies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu den Mitgliedsstaaten, ihre eigenen Wallets aufzubauen und diese bis Ende 2026 freizugeben.

Vier Durchführungsverordnungen legen fest einheitliche Standards, Spezifikationen und Verfahren für die technischen Funktionalitäten der Wallets, wie etwa Datenformate, die für die grenzüberschreitende Nutzung digitaler Dokumente erforderlich sind, und Maßnahmen zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit und Sicherheit der Wallets. Die Festlegung einheitlicher Standards und Spezifikationen wird es jedem Mitgliedstaat ermöglichen, Wallets so zu entwickeln, dass sie interoperabel und in der gesamten EU akzeptiert sind und gleichzeitig personenbezogene Daten und Privatsphäre geschützt sind. Die Daten werden lokal auf der Wallet gespeichert, wobei die Benutzer die Kontrolle darüber haben, welche Informationen sie teilen, und es gibt bei der Gestaltung der Wallets keinerlei Tracking oder Profiling. Ein Datenschutz-Dashboard wird ebenfalls integriert und bietet vollständige Transparenz darüber, wie und mit wem Informationen aus der Brieftasche geteilt werden.

Die fünfte Durchführungsverordnung legt fest Spezifikationen und Verfahren zum Aufbau eines robusten Rahmens für die Zertifizierung der eID-Wallets, um sicherzustellen, dass sie sicher sind und die Privatsphäre und persönlichen Daten der Benutzer schützen.

Europäische digitale Identitäts-Wallets bieten Privatnutzern und Unternehmen eine universelle, vertrauenswürdige und sichere Möglichkeit, sich bei der grenzüberschreitenden Nutzung öffentlicher und privater Dienste auszuweisen. Beispiele für die Verwendung digitaler Wallets sind die Eröffnung eines Bankkontos, der Altersnachweis, die Verlängerung medizinischer Rezepte, die Anmietung eines Autos oder die Vorlage von Flugtickets.

Die Durchführungsbestimmungen werden zu gegebener Zeit im Amtsblatt veröffentlicht und treten 20 Tage danach in Kraft.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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