Europäische Kommission
Kommission schließt kartellrechtliche Untersuchung der Apple-Regeln für Entwickler von E-Book-/Hörbuch-Apps ab
Die Kommission hat beschlossen, ihre kartellrechtliche Untersuchung zu mutmaßlich wettbewerbsschädigendem Verhalten von Apple im Zusammenhang mit einigen Bedingungen einzustellen, die das Unternehmen konkurrierenden Entwicklern von E-Book-/Hörbuch-Apps für die Nutzung seines App Store im Europäischen Wirtschaftsraum auferlegt.
On 16 Juni 2020leitete die Kommission eine kartellrechtliche Untersuchung ein, die sich auf (i) die Regeln von Apple die obligatorische Verwendung eines eigenen proprietären In-App-Kaufsystems („IAP“); und (ii) Apples Beschränkungen der Möglichkeit konkurrierender Entwickler von E-Book-/Hörbuch-Apps, iPhone- und iPad-Nutzer über alternative, günstigere Kaufmöglichkeiten außerhalb des App Store zu informieren („Lenkung“) (AT.40652). Am selben Tag leitete sie zwei weitere kartellrechtliche Untersuchungen ein, die ähnliche Bedingungen des Apple App Store im Zusammenhang mit Musik-Streaming betrafen (AT.40437) und andere Apps, die mit Apps oder Diensten von Apple konkurrieren (AT.40716).
On 4. MÄRZ 2024verhängte die Kommission im Fall AT.40437 eine Geldbuße gegen Apple wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für den Vertrieb von Musik-Streaming-Apps. 24 Juni 2024Nach der Bezeichnung von Apple als Gatekeeper in Bezug auf seinen App Store unter dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) hat die Kommission beschlossen, ihre Kartelluntersuchung mit größerem Umfang im Fall AT.40716 einzustellen. Gemäß dem DMA darf Apple App-Entwickler nicht zur Nutzung seines IAP verpflichten und darf keine monetären und nicht-monetären Beschränkungen für die Steuerung auferlegen.
Nach der Rücknahme der von einem E-Book- und Hörbuch-Vertreiber gegen Apple eingereichten Beschwerde hat die Kommission beschlossen, seine Kartelluntersuchung zu E-Book-/Hörbuch-Apps abschließen (AT.40652).
Der Abschluss einer Untersuchung stellt keine Feststellung dar, dass das fragliche Verhalten mit den EU-Wettbewerbsregeln vereinbar ist. Die Kommission wird weiterhin die Geschäftspraktiken überwachen im europäischen Technologiesektor, einschließlich der von Apple, sowohl im Hinblick auf den DMA als auch auf die Wettbewerbsregeln.
Weitere Informationen zu der Untersuchung finden Sie auf der Website der Kommission. Wettbewerbs-Websiteim Barrio de Bei öffentlichen Register unter der Nummer AT.40652.
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