Erweiterung
Kommission verabschiedet Erweiterungspaket 2024
Die Europäische Kommission hat ihr jährliches Erweiterungspaket angenommen, das eine detaillierte Bewertung des aktuellen Stands und der Fortschritte Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, des Kosovo, Montenegros, Nordmazedoniens, Serbiens, Georgiens, der Republik Moldau, der Ukraine und der Türkei auf ihrem jeweiligen Weg zum EU-Beitritt enthält. Die Bewertungen werden von Empfehlungen und Leitlinien zu den Reformprioritäten begleitet.
Die Erweiterung ist eine historische Chance sowohl für die Beitrittsländer als auch für die derzeitigen Mitgliedstaaten und die EU als Ganzes. Eine größere und stärkere Union bietet erhebliche sozioökonomische, politische und sicherheitspolitische Vorteile.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (Abbildung) sagte: „Angesichts der angespannten geopolitischen Lage ist es wichtiger denn je, dass wir die Wiedervereinigung unseres Kontinents unter Beibehaltung der Werte der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vollenden. Wir haben in den letzten Jahren bereits große Fortschritte bei der Integration neuer Mitgliedstaaten gemacht. Und die Erweiterung wird auch weiterhin eine der obersten Prioritäten der neuen Kommission sein.“
Der Erweiterungsprozess wird auch weiterhin leistungsorientiert sein und hängt von den objektiven Fortschritten der einzelnen Partner ab. Dies erfordert die Entschlossenheit, in allen Bereichen des EU-Rechts unumkehrbare Reformen durchzuführen, wobei den Grundlagen des Erweiterungsprozesses besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundwerte werden auch weiterhin die Eckpfeiler der Erweiterungspolitik der EU sein. Die EU-Mitgliedschaft bleibt eine strategische Entscheidung.
Der Erweiterungsprozess gewann 2023 und 2024 an Dynamik. Der Cluster „Grundlagen“ wurde am 15. Oktober 2024 mit Albanien eröffnet. Bei den ersten Regierungskonferenzen im Juni 2024 wurden Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und Moldawien aufgenommen. Nachdem Montenegro die Zwischenziele für die Kapitel zur Rechtsstaatlichkeit erfüllt hat, ist es auf dem Weg, weitere Verhandlungskapitel vorläufig abzuschließen. Im März 2024 beschloss der Europäische Rat, Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina aufzunehmen. Der Screening-Prozess wurde Ende 2023 sowohl mit Albanien als auch mit Nordmazedonien abgeschlossen.
Im Juni 2024 bestätigte die Regierungskonferenz, dass Montenegro Die vorläufigen Zielvorgaben für die Kapitel 23 und 24 zur Rechtsstaatlichkeit wurden insgesamt erfüllt. Dies bietet die Möglichkeit, weitere Kapitel vorläufig abzuschließen, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Im Bereich Rechtsstaatlichkeit und Justiz sind weitere Fortschritte erforderlich.
Die Kommission bekräftigt ihre Einschätzung, dass Serbien hat die Benchmarks zur Eröffnung des Clusters 3 (Wettbewerbsfähigkeit und integratives Wachstum) erfüllt. Im kommenden Jahr wird Serbien voraussichtlich die Arbeit an der Umsetzung der mit dem EU-Beitritt verbundenen Reformen in allen Bereichen beschleunigen, wobei der Schwerpunkt auf den vorläufigen Benchmarks zur Rechtsstaatlichkeit liegen wird. Außerdem wird das Land ein wirklich unterstützendes Umfeld für die Zivilgesellschaft und die Medien schaffen und glaubwürdige Anstrengungen unternehmen, um Desinformation und ausländische Informationsmanipulation zu unterbinden.
Wenn es um die Albanienbegrüßt die Kommission die Aufnahme von Verhandlungen über den Cluster „Grundlagen“ auf der zweiten Regierungskonferenz am 15. Oktober 2024. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Behörden das Tempo der EU-orientierten Reformen weiter beschleunigen, insbesondere in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit, die Konsolidierung der Erfolgsbilanz bei der Strafverfolgung, die wirksame Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität sowie die Förderung der Grundrechte, einschließlich der Pressefreiheit, der Eigentumsrechte und der Minderheiten.
Im Fall von Nordmazedonien, Das Land muss weiterhin EU-bezogene Reformen umsetzen, insbesondere im Rahmen des Clusters „Grundlagen“, vor allem im Justizwesen, bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität. Das Vertrauen in das Justizsystem muss gestärkt werden. Die Screening-Sitzungen für alle sechs Cluster der EU Besitzstand wurden im Dezember 2023 fertiggestellt.
Bosnien und Herzegowina hat greifbare Ergebnisse vorzuweisen, unter anderem in den Bereichen Migrationssteuerung, vollständige Angleichung an die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU sowie durch die Verabschiedung von Gesetzen zur Integrität der Justiz, zur Bekämpfung von Geldwäsche und zu Interessenkonflikten. Im März 2024 beschloss der Europäische Rat, Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina aufzunehmen. Die Kommission bereitet den Verhandlungsrahmen vor, damit dieser vom Rat angenommen werden kann, sobald alle in der Empfehlung der Kommission vom Oktober 2022 dargelegten relevanten Schritte unternommen wurden.
Kosovo hat im Dezember 2022 einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt. Die Kommission steht weiterhin zur Verfügung, um eine Stellungnahme zum Beitrittsantrag des Kosovo vorzubereiten, sobald der Rat sie darum ersucht. Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität wurden Fortschritte verzeichnet, und das Geschäftsumfeld hat sich verbessert. Die Visaliberalisierung für das Kosovo trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Das Kosovo muss seine Bemühungen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der öffentlichen Verwaltung sowie zum Schutz der Meinungsfreiheit intensivieren.
Die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit Ukraine war eine wichtige Anerkennung der Entschlossenheit der Ukraine, Reformen auf dem Weg zum EU-Beitritt voranzutreiben. Nach der ersten Regierungskonferenz im Juni 2024 wurde die analytische Prüfung der Besitzstand (das Screening) verläuft reibungslos. Sofern die Ukraine alle Bedingungen erfüllt, hofft die Kommission darauf, die Verhandlungen über Cluster, beginnend mit den Grundlagen, so bald wie möglich im Jahr 2025 aufzunehmen.
Die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen war eine wichtige Anerkennung Moldaudie Entschlossenheit, trotz der anhaltenden russischen Einmischung und der Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine Reformen auf dem Weg zum EU-Beitritt voranzutreiben. Nach der ersten Regierungskonferenz im Juni 2024 wird die analytische Prüfung der Besitzstand (das Screening) verläuft reibungslos. Sofern Moldawien alle Bedingungen erfüllt, hofft die Kommission darauf, die Verhandlungen über Cluster, beginnend mit den Grundlagen, so bald wie möglich im Jahr 2025 aufzunehmen.
Während der Europäische Rat im Dezember 2023 den Kandidatenstatus verlieh Georgien, der Beitrittsprozess zur EU ist inzwischen de facto aufgrund der Vorgehensweise der georgischen Regierung seit dem Frühjahr 2024 ausgesetzt. Am 26. Oktober 2024 nahmen die georgischen Bürger an Parlamentswahlen teil. Die vorläufigen Ergebnisse der gemeinsamen internationalen Wahlbeobachtungsmission unter der Leitung des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (OSZE/ODIHR) identifizierten mehrere Mängel, die in einem angespannten und stark polarisierten Umfeld auftraten. Zu den gemeldeten Schwächen gehören ia die jüngsten Gesetzesänderungen im Wahlprozess, häufige Kompromisse beim Wahlgeheimnis, Verfahrensinkonsistenzen, Einschüchterung und Druck auf die Wähler, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Prozess negativ beeinflussten. Diese vorläufigen Ergebnisse bestätigen die Notwendigkeit einer umfassenden Wahlreform, die bereits in früheren Schlüsselempfehlungen hervorgehoben wurde.
türkei ist ein Beitrittskandidat und ein wichtiger Partner der Europäischen Union. Dennoch sind die Beitrittsverhandlungen mit dem Land gemäß dem Beschluss des Rates seit 2018 ins Stocken geraten. In den Bereichen Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Unabhängigkeit der Justiz, bestehen weiterhin ernsthafte Bedenken. Der Dialog über Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte bleibt ein wesentlicher Bestandteil der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei. Nach den strategischen Leitlinien des Europäischen Rates vom April 2024 waren die Beziehungen zur Türkei von einer schrittweisen Wiederaufnahme der Zusammenarbeit geprägt, und es wurden konkrete Schritte hin zu einem konstruktiven Austausch über Themen von gemeinsamem Interesse unternommen.
Nächste Schritte
Es ist nun Aufgabe des Rates, die heutigen Empfehlungen der Kommission zu prüfen und Entscheidungen über die nächsten Schritte im Erweiterungsprozess zu treffen.
Hintergrund
Die Erweiterung der EU wird ihren derzeitigen und künftigen Mitgliedern weitreichende sozioökonomische Vorteile bringen. Die zunehmende Zahl der Verbraucher im Binnenmarkt wird den Unternehmen große Chancen eröffnen, zu expandieren und freier zu handeln. Um mittelfristig nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen und Fortschritte bei der Erfüllung der wirtschaftliche Kriterien für die EU-Mitgliedschaftist es für die Erweiterungsländer zunehmend wichtiger, ihre Strukturreformen zu beschleunigen. Dazu gehört es, funktionierende Marktwirtschaften sicherzustellen und zu beweisen, dass sie dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften in der EU standhalten können. Die Wirtschaftspolitik sollte auch ehrgeizige Ziele im Rahmen des ökologischen und digitalen Wandels unterstützen.
Neue Werkzeuge und Instrumente fördern das sozioökonomische Wachstum in unseren Partnerländern. Mit der Beschleunigung des Beitrittsprozesses bringt die EU einige der Vorteile des Binnenmarktes in den Vordergrund und bietet verstärkte finanzielle Unterstützung, um die schrittweise Integration und Verankerung in der EU. Neben den erfolgreichen Wirtschafts- und Investitionsplänen bieten der Wachstumsplan für den Westbalkan mit seiner Reform- und Wachstumsfazilität in Höhe von 6 Milliarden Euro und die Ukraine-Fazilität in Höhe von 50 Milliarden Euro Anreize für Reformen, bei denen Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit im Mittelpunkt stehen. In diesem Sinne hat die Kommission am 10. Oktober 2024 den Wachstumsplan für Moldawien mit seiner Reform- und Wachstumsfazilität in Höhe von 1.8 Milliarden Euro vorgestellt, um die sozioökonomischen Reformen des Landes zu unterstützen und Investitionen anzukurbeln.
Für mehr Informationen
2024-Kommunikation zur EU-Erweiterungspolitik
Pressekonferenzansprachen des Hohen Vertreters/Vizepräsidenten Borrell und Kommissar Várhelyi
Factsheet zum EU-Beitrittsprozess
Detaillierte Ergebnisse und Empfehlungen zu den einzelnen Ländern finden Sie unter:
Albanien: Profil melden; Länder-Factsheet
Bosnien und Herzegowina: Profil melden; Länder-Factsheet
Kosovo: Profil melden; Länder-Factsheet
Montenegro: Profil melden; Länder-Factsheet
Norden Nordmazedonien: Profil melden; Länder-Factsheet
Serbien: Profil melden; Länder-Factsheet
Georgien: Profil melden; Länder-Factsheet
Moldau: Profil melden; Länder-Factsheet
Ukraine: Profil melden; Länder-Factsheet
türkei: Profil melden; Länder-Factsheet
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