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Europäische Kommission

Kommission genehmigt rumänische Beihilferegelung im Umfang von 500 Mio. EUR zur Förderung von Investitionen in die Produktionskapazität von Biokraftstoffen und zur Förderung des Übergangs zu einer Netto-Null-Wirtschaft

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Die Europäische Kommission hat ein rumänisches Programm mit einem Volumen von 500 Millionen Euro (2.5 Milliarden RON) genehmigt, das Investitionen in neue Produktionskapazitäten für Biokraftstoffe fördern soll. Das Programm wurde im Rahmen des staatlichen Beihilfeprogramms genehmigt. Temporärer Krisen- und Übergangsrahmen (im Folgenden „TCTF“), angenommen von der Kommission am 9. MÄRZ 2023 und am geändert 20 November 2023  und 2. Mai 2024.

Im Rahmen dieser Regelung, die Rumänien durch die EU-ModernisierungsfondsDie Beihilfe wird in Form von direkte Zuschüsse. Die Maßnahme wird Investitionen in neue Produktionskapazitäten für gezielt eingesetzte moderne Biokraftstoffe unterstützen, nämlich Bioethanol, nachhaltigen Flugkraftstoff und mit Wasserstoff behandeltes Pflanzenöl. Durch die Förderung moderner Biokraftstoffe wird die Maßnahme zu einer deutlichen Reduzierung der Treibhausgasemissionen führen und gleichzeitig die Auswirkungen auf die Landwirtschaft im Vergleich zu konventionellen Biokraftstoffen aus Nahrungsmittelpflanzen begrenzen.

Die Kommission stellte fest, dass die rumänische Regelung die im TCTF festgelegten Bedingungen erfüllt. Insbesondere wird die Beihilfe (i) den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen und damit zur Erreichung der Klima- und Energieziele der EU beitragen; (ii) die maximale Beihilfeintensität einhalten; und (iii) spätestens am 31. Dezember 2025 gewährt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die rumänische Regelung notwendig, geeignet und angemessen ist, um den ökologischen Wandel zu beschleunigen und die Entwicklung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten zu fördern, die für die REPowerEU-Planim Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und den im TCTF festgelegten Bedingungen.

Auf dieser Grundlage hat die Kommission die rumänische Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. 

Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.115993 im veröffentlicht staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden. 

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