Europäische Kommission
Kommission genehmigt deutsche Beihilfe in Höhe von 200 Mio. EUR zur Unterstützung des Baus von vier Liegeplätzen im Hafen von Cuxhaven
Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Beihilfevorschriften eine mit 200 Mio. EUR ausgestattete deutsche Maßnahme zur Unterstützung der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG („NPorts“) beim Bau von vier neuen Liegeplätzen im Hafen von Cuxhaven genehmigt.
Das Projekt wird Cuxhaven als Offshore-Industriestandort stärken, indem es die Infrastruktur für den Umschlag schwerer Lasten, insbesondere Windparkkomponenten, verbessert. Die Maßnahme wird auch dazu beitragen, dass Deutschland seine Ziele für erneuerbare Energien erreicht und gleichzeitig die Energieversorgungssicherheit erhöht.
Im Rahmen der Maßnahme wird die staatliche Hafenbehörde NPorts als Zuschuss von 200 Millionen Euro unterstützt. Der Beitrag von NPorts beträgt 100 Millionen Euro. Die Gesamtinvestition wird auf 300 Millionen Euro geschätzt. Das Terminal soll 2028 seinen Betrieb aufnehmen und hat eine Laufzeit von 30 Jahren.
Die Kommission prüfte die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere nach Artikel 107 (3) (c) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der es den Mitgliedstaaten erlaubt, unter bestimmten Bedingungen die Entwicklung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten zu unterstützen. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme notwendig und angemessen zur Entwicklung von Offshore-Windkraftprojekten, die wirtschaftliche, ökologische und energiewirtschaftliche Vorteile bringen. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Maßnahme verhältnismäßig, da es auf das notwendige Minimum beschränkt ist und eine Begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und Handel zwischen den Mitgliedstaaten.
Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die deutsche Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften.
Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.113780 im staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerbs-Website Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.
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