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Europäische Kommission

Kommission sendet Informationsanfrage an Meta gemäß dem Digital Services Act

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Am 16. August richtete die Kommission eine Informationsanfrage (RFI) an Meta gemäß dem Digital Services Act (DSA). Nach der Einstellung von CrowdTangle am 14. August 2024 fordert die Kommission Meta auf, weitere Informationen zu den Maßnahmen bereitzustellen, die Meta ergriffen hat, um seinen Verpflichtungen nachzukommen, Forschern gemäß dem DSA Zugang zu öffentlich zugänglichen Daten auf der Online-Oberfläche von Facebook und Instagram zu gewähren, sowie zu den Plänen, die Funktionen zur Wahl- und Bürgerdiskursbeobachtung zu aktualisieren. Insbesondere bittet die Kommission um Informationen über Metas Inhaltsbibliothek und Anwendungsprogrammierschnittstelle (API), einschließlich der Zulassungskriterien, des Bewerbungsprozesses, der zugänglichen Daten und der Funktionalitäten. 

Am 30. April 2024 wird die Kommission förmliches Verfahren gegen Meta eingeleitet im Rahmen des DSA, die noch andauern. Eine der Beschwerden konzentrierte sich auf die Nichtverfügbarkeit eines wirksamen, Echtzeit-basierten Instruments zur Bürgerdiskussion und Wahlbeobachtung vor den Wahlen zum Europäischen Parlament und den nationalen Wahlen sowie Mängel bei der Bereitstellung des Zugangs von Forschern zu öffentlich verfügbaren Daten durch MetaUm die Bedenken der Kommission im Hinblick auf die Europawahlen auszuräumen, führte Meta Ende Mai neue Funktionen in CrowdTangle ein, insbesondere 27 neue öffentliche visuelle Dashboards in Echtzeit, eines für jeden Mitgliedstaat, um die Bürgerdiskussion und Wahlbeobachtung durch Dritte in Echtzeit zu ermöglichen. Diese Funktionen wurden inzwischen eingestellt.

Meta muss die angeforderten Informationen bis zum 6. September 2024 bereitstellen. Auf Grundlage der Bewertung der Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen, zu denen einstweilige Maßnahmen und Entscheidungen über die Nichteinhaltung gehören können. Die Kommission kann auch Zusagen von Meta zur Behebung der im Verfahren angesprochenen Probleme akzeptieren. Gemäß Artikel 74 Absatz 2 des DSA kann die Kommission Geldbußen für falsche, unvollständige oder irreführende Informationen als Reaktion auf eine RFI verhängen. Bei Nichtbeantwortung kann die Kommission per Beschluss eine förmliche Aufforderung ausstellen. In diesem Fall kann das Ausbleiben einer Antwort innerhalb der Frist zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.

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