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Kommission legt weitere Klarstellungen zu den EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vor

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Die Kommission hat veröffentlicht eine Reihe häufig gestellter Fragen (FAQs) um Interessenträger bei der Umsetzung der EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu unterstützen. Die Veröffentlichung ist Teil der kontinuierlichen Bemühungen der Kommission, den EU-Rahmen für nachhaltige Finanzen für Unternehmen nutzbarer zu machen und den Verwaltungsaufwand für sie zu verringern.

Die FAQs berücksichtigen die von Unternehmen erhaltenen Eingaben und behandeln Themen wie den Geltungsbereich der Regeln, Anwendungsdaten und Ausnahmen. Sie klären beispielsweise, wann Unternehmen Schätzungen verwenden können, anstatt Informationen zur Wertschöpfungskette von Lieferanten oder Partnern einholen zu müssen.

Die Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion, Mairead McGuinness (Abbildung) sagte: „Die EU hat in den letzten sechs Jahren große Schritte zum Aufbau eines umfassenden Rahmens für ein nachhaltiges Finanzwesen unternommen und Unternehmen ermutigt, ihren Transformationsprozess einzuleiten. Unser Schwerpunkt liegt nun darauf, sicherzustellen, dass unsere Instrumente nutzbar und wirksam sind, während wir gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für Unternehmen weiter reduzieren. Die FAQs enthalten wichtige Klarstellungen und werden die Notwendigkeit für Unternehmen, zur Anwendung der Vorschriften externe Rechts- oder Beratungsberatung in Anspruch zu nehmen, weiter verringern. Unternehmen arbeiten hart daran, nachhaltiger zu werden, was dazu beiträgt, ihre Wettbewerbsfähigkeit mittelfristig zu stärken, und ich möchte sicherstellen, dass unser Rahmen sie bei diesem Prozess unterstützt.“

Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ist ein Eckpfeiler der Nachhaltigkeitsagenda der EU und des europäischen Grünen Deals. Sie hat die Vorschriften über die sozialen und ökologischen Informationen, die Unternehmen melden müssen, modernisiert und gestärkt. Die Richtlinie trat am 5. Januar 2023 in Kraft. Die ersten Unternehmen, für die die neuen Vorschriften gelten, müssen 2025 mit der Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 beginnen.

Hier finden Sie Weitere Informationen zum EU-Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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