Europäische Kommission
Nachhaltiges Finanzwesen: Kommission verabschiedet die europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Kommission hat die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) zur Verwendung durch alle Unternehmen angenommen, die der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen unterliegen (CSRD). Dies ist ein weiterer Schritt vorwärts beim Übergang zu einer nachhaltigen EU-Wirtschaft.
Mairead McGuinness, Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion, erklärte: „Die heute verabschiedeten Standards sind ehrgeizig und ein wichtiges Instrument zur Untermauerung der EU-Agenda für nachhaltige Finanzen. Sie schaffen die richtige Balance zwischen der Begrenzung des Aufwands für berichtende Unternehmen und der Möglichkeit für Unternehmen, ihre Bemühungen zur Umsetzung der Green-Deal-Agenda nachzuweisen und ihnen so Zugang zu nachhaltigen Finanzmitteln zu ermöglichen.“
Die Standards decken das gesamte Spektrum an Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen ab, einschließlich Klimawandel, Artenvielfalt und Menschenrechte. Sie bieten Anlegern Informationen, um die Nachhaltigkeitsauswirkungen der Unternehmen, in die sie investieren, zu verstehen. Sie berücksichtigen auch Diskussionen mit dem International Sustainability Standards Board (ISSB) und der Global Reporting Initiative (GRI), um ein sehr hohes Maß an Interoperabilität zwischen EU- und globalen Standards sicherzustellen und unnötige Doppelberichterstattung von Unternehmen zu verhindern.
Die Berichtspflichten werden im Laufe der Zeit für verschiedene Unternehmen schrittweise eingeführt.
Ein detaillierter F&A wird in Kürze verfügbar sein.
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