Europäische Kommission
Kommission genehmigt niederländisches Programm im Wert von 246 Millionen Euro zur Förderung der Produktion von erneuerbarem Wasserstoff
Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften ein niederländisches Programm im Wert von 246 Millionen Euro zur Förderung der Produktion von erneuerbarem Wasserstoff genehmigt. Die Maßnahme soll zur Entwicklung von erneuerbarem Wasserstoff im Einklang mit den Zielen des beitragen EU-Wasserstoffstrategie und der Europäischer Green Deal. Das Programm wird auch zu den Zielen des beitragen REPowerEU-Plan um die Abhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen zu beenden und den grünen Übergang voranzutreiben.
Das Vorhaben wird den Bau von mindestens 60 MW Elektrolysekapazität unterstützen. Die Beihilfe wird im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens vergeben, das im Jahr 2023 abgeschlossen sein soll. Die Ausschreibung steht allen Unternehmen offen, die im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind und eine Wasserstoffproduktionsanlage in den Niederlanden betreiben oder bauen und betreiben möchten. Die Beihilfe erfolgt in Form eines Direktzuschusses für einen Zeitraum von 7 bis 15 Jahren.
Das Programm wird die Bemühungen der Niederlande unterstützen, im Jahr 500 eine Elektrolyseurkapazität von 2025 MW und bis 3 von 4 bis 2030 GW zu erreichen. Darüber hinaus wird es die Ambitionen der EU unterstützen, bis 6 mindestens 1 GW an Elektrolyseuren auf Basis von erneuerbarem Wasserstoff zu installieren und bis zu 2024 Million Tonnen erneuerbaren Wasserstoff zu produzieren, sowie bis 40 mindestens 10 GW mit einer Produktion von bis zu 2030 Millionen Tonnen inländischen erneuerbaren Wasserstoffs in der EU.
Die Kommission bewertete die Maßnahme insbesondere nach den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung bestimmter Wirtschaftsaktivitäten unter bestimmten Bedingungen zu unterstützen, und der 2022 Leitlinien zu staatlichen Beihilfen für Klima, Umweltschutz und Energie („CEEAG“). Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die niederländische Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte: „Diese niederländische Regelung im Wert von 246 Millionen Euro ist ein weiteres Beispiel dafür, wie wir uns für eine dekarbonisierte Zukunft Europas einsetzen. Sie wird dazu beitragen, die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff anzukurbeln und die Ökologisierung von Sektoren zu erleichtern, die andernfalls nur schwer dekarbonisiert werden können. Die Beihilfe wird die kosteneffizientesten Projekte fördern und gleichzeitig mögliche Wettbewerbsverzerrungen minimieren.“
Eine Pressemitteilung ist verfügbar online.
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