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NextGenerationEU: Die Europäische Kommission billigt eine teilweise positive vorläufige Bewertung des ersten Zahlungsantrags Litauens im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität

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Die Europäische Kommission hat eine positive vorläufige Bewertung eines Teils der Meilensteine ​​im Zusammenhang mit Litauens erstem Zahlungsantrag im Rahmen des Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF), das Schlüsselinstrument im Herzen von NextGenerationEU.

Am 30. November 2022 übermittelte Litauen der Kommission einen Zahlungsantrag auf der Grundlage der 33 Etappenziele, die im Durchführungsbeschluss des Rates für die erste Zahlung. Nach Prüfung der von den litauischen Behörden vorgelegten Nachweise erachtete die Kommission 31 der 33 Meilensteine ​​als zufriedenstellend erfüllt. Die 31 zufriedenstellend erfüllten Meilensteine ​​zeigen erhebliche Fortschritte bei der Umsetzung des litauischen Aufbau- und Resilienzplans. Sie umfassen unter anderem Reformen in den Bereichen des ökologischen und digitalen Wandels sowie Reformen des allgemeinen und beruflichen Bildungssystems, Maßnahmen zur Förderung von Innovation und Wissenschaft, des sozialen Schutzes und der Beschäftigung sowie einen digitalen Datenspeicher zur Überwachung der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität.

Die Kommission hat festgestellt, dass zwei Meilensteine ​​im Steuerbereich (M142 und M144) nicht zufriedenstellend erreicht wurden. Die Kommission erkennt an, dass Litauen bereits erste Schritte zur Erreichung dieser ausstehenden Meilensteine ​​unternommen hat, es bleibt jedoch noch viel zu tun. Die Kommission leitet daher das Verfahren zur Aussetzung der Zahlungen gemäß Artikel 24 Absatz 6 der RRF-Verordnung ein. Im Einklang mit der RRF-Verordnung und wie in der Kommunikation Dieses am 21. Februar veröffentlichte Verfahren gibt den Mitgliedstaaten zusätzliche Zeit, um noch ausstehende Meilensteine ​​zu erfüllen, und erhält gleichzeitig eine Teilzahlung, die an die zufriedenstellend erfüllten Meilensteine ​​gebunden ist.

Litauens Wiederaufbau- und Resilienzplan umfasst ein breites Spektrum an Investitions- und Reformmaßnahmen, die in sieben thematische Komponenten gegliedert sind. Der Plan wird durch Zuschüsse in Höhe von mehr als 2 Mrd. EUR unterstützt, von denen 13 % (289 Mio. EUR) im August 2021 als Vorfinanzierung an Litauen ausgezahlt wurden.

Zahlungen im Rahmen der RRF sind leistungsbasiert und davon abhängig, dass die Mitgliedstaaten die in ihren jeweiligen Aufbau- und Resilienzplänen beschriebenen Investitionen und Reformen umsetzen.

Die Kommission fordert alle Mitgliedstaaten, einschließlich Litauen, nachdrücklich auf, mit der fristgerechten Umsetzung ihrer jeweiligen Aufbau- und Resilienzpläne fortzufahren.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (Abbildung). Nun ermutigen wir Litauen, seine Arbeit an den beiden noch nicht erfüllten steuerlichen Meilensteinen innerhalb der nächsten sechs Monate zu beschleunigen. Wir ermutigen alle Mitgliedstaaten, einschließlich Litauen, mit der Umsetzung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne zügig fortzufahren. Die Kommission steht an Ihrer Seite.“

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Nächste Schritte

Im Einklang mit Artikel 24 Absatz 6 der RRF-Verordnung sind die positive vorläufige Bewertung und die Zahlungsaussetzung zwei unterschiedliche Verfahren, die unterschiedlichen Schritten folgen.

  • In Bezug auf die positive vorläufige BewertungDie Kommission hat dem Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) ihre vorläufige Bewertung der von Litauen erreichten Meilensteine ​​übermittelt und ihn um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme des WFA, die innerhalb von maximal vier Wochen vorliegen soll, soll in die endgültige Bewertung der Kommission einfließen. Nach der Stellungnahme des WFA zur positiven vorläufigen Bewertung und den Anmerkungen Litauens zur Zahlungsaussetzung wird die Kommission unter Berücksichtigung beider Aspekte gemäß dem Prüfverfahren im Komitologieausschuss den Beschluss über die Auszahlung der Tranche erlassen. Nach Annahme des Kommissionsbeschlusses kann die Zahlung an Litauen erfolgen.
  • In Bezug auf die Zahlungsaufschub: Die Kommission hat Litauen die Gründe mitgeteilt, warum sie zwei Etappenziele nicht zufriedenstellend erreicht hat. Mit dieser Mitteilung wird ein Verwaltungsverfahren zwischen der Kommission und dem betreffenden Mitgliedstaat eingeleitet. Litauen hat nun das Recht, der Kommission innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung seine Stellungnahme vorzulegen. Sollte die Kommission nach den Stellungnahmen Litauens ihre Einschätzung bestätigen, dass die beiden ausstehenden Etappenziele nicht zufriedenstellend erreicht wurden, wird sie den Betrag der auszusetzenden Zahlung anhand ihrer Methodik für Zahlungsaussetzungen (siehe Anhang II des Beschlusses vom 21. Februar) festlegen. Kommunikation). Ab diesem Zeitpunkt hat Litauen sechs Monate Zeit, um die ausstehenden Meilensteine ​​zufriedenstellend zu erfüllen. Während dieses Zeitraums von sechs Monaten wird die Kommission einen aktiven Dialog mit den litauischen Behörden führen. Wenn die Meilensteine ​​erreicht sind, hebt die Kommission die Aussetzung der Zahlung auf und übermittelt ihre Bewertung gemäß dem oben beschriebenen Verfahren für die positive vorläufige Bewertung an den WFA.

Die Kommission wird weitere Zahlungsanträge Litauens auf der Grundlage der Erfüllung der im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten Etappenziele und Zielvorgaben prüfen, die den Fortschritt bei der Umsetzung der Investitionen und Reformen widerspiegeln.

Die an die Mitgliedstaaten ausgezahlten Beträge werden im veröffentlicht Anzeiger für Erholung und Resilienz, aus dem der Fortschritt bei der Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne hervorgeht.

Mehr Infos

Vorläufige Einschätzung

Fragen und Antworten zum Auszahlungsantrag Litauens im Rahmen von NextGenerationEU

Fragen und Antworten: Europäische Kommission billigt Litauens 2.2 Milliarden Euro schweren Aufbau- und Resilienzplan

Factsheet zum Aufbau- und Resilienzplan Litauens

Erholungs- und Resilienzeinrichtung

Verordnung über Einrichtungen zur Wiederherstellung und Ausfallsicherheit

Fragen und Antworten: Aufbau- und Resilienzfazilität

EU als Kreditnehmer-Website

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