Vernetzen Sie sich mit uns

Europäische Kommission

Maßnahmen der Kommission zur Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes mit neuen Expositionsgrenzwerten für Blei und Diisocyanate

SHARE:

Veröffentlicht

on

Wir verwenden Ihre Anmeldung, um Inhalte auf eine Weise bereitzustellen, der Sie zugestimmt haben, und um unser Verständnis von Ihnen zu verbessern. Sie können sich jederzeit abmelden.

Am 13. Februar hat die Kommission Maßnahmen ergriffen, um den Schutz der Arbeitnehmer vor den Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien wie Blei und Diisocyanaten weiter zu verbessern. Im Fall von Blei wird ein deutlich reduzierter Expositionsgrenzwert dazu beitragen, gesundheitliche Probleme von Arbeitnehmern zu vermeiden, die beispielsweise die Fortpflanzungsfunktionen und die Entwicklung des Fötus beeinträchtigen. Für Diisocyanate wird ein neuer Expositionsgrenzwert Fälle von Asthma und anderen Atemwegserkrankungen verhindern.

Konkret die Kommission schlägt vor, zwei Richtlinien zu ändern: Richtlinie 2004 / 37 / EG über den Schutz von Arbeitnehmern vor Risiken im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen bei der Arbeit (CMRD) für Blei, und Richtlinie 1998 / 24 / EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (Chemical Agents Directive, CAD) für Blei und Diisocyanate.

Der Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, sagte: „Heute erfüllen wir unsere Verpflichtung, Arbeitnehmer besser vor Blei zu schützen, indem wir drastisch reduzierte Expositionsgrenzwerte einführen. Darüber hinaus schlagen wir zum allerersten Mal Schutzgrenzwerte auf EU-Ebene für Diisocyanate vor, die Asthma und andere Atemwegserkrankungen verursachen können. Dieser Vorschlag wird dazu beitragen, gesündere und sicherere Arbeitsplätze zu schaffen, und er wird Hunderttausende von Arbeitnehmern in der gesamten EU schützen, was eine zentrale Verpflichtung im Rahmen der europäischen Säule sozialer Rechte darstellt.“

Der heutige Vorschlag ist das Ergebnis eines umfassenden Konsultationsprozesses, einschließlich einer zweistufigen Konsultation mit den Sozialpartnern, und einer engen Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern und Vertretern von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Mitgliedstaaten. Der Vorschlag der Kommission wird nun im Europäischen Parlament und im Rat erörtert.

A Pressemitteilung ist online verfügbar.

Teile diesen Artikel:

EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

Trending