Europäische Kommission
Rechtsstaatlichkeit: Kommission muss unverzüglich Verfahren einleiten
Die Europäische Kommission muss dringend handeln und den Konditionalitätsmechanismus für Rechtsstaatlichkeit unverzüglich anwenden, indem sie die betroffenen Mitgliedstaaten schriftlich benachrichtigt, Plenarsitzung BUDG CONT.
In einer am Donnerstag (10. März) mit 478 zu 155 Stimmen bei 29 Enthaltungen angenommenen Entschließung begrüßten die Abgeordneten das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs Abweisung der Klagen Ungarns und Polens gegen die Konditionalitätsverordnung zur Rechtsstaatlichkeit sowie der Schlussfolgerungen des Gerichtshofs, dass die Verordnung mit dem EU-Recht und seinen Befugnissen in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit vereinbar ist.
Das Parlament betont, dass es „höchste Zeit“ für die Kommission sei, ihrer Pflicht als Hüterin der EU-Verträge nachzukommen und auf die anhaltenden Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien in einigen EU-Mitgliedstaaten zu reagieren, die eine Gefahr für die Europäische Union darstellen finanziellen Interessen der Union.
Untätigkeit gegenüber oligarchischen Strukturen schwäche die gesamte Europäische Union, heißt es in dem Text, der darauf besteht, dass das Geld der Steuerzahler vor denen geschützt werden muss, die die Werte der EU untergraben.
Die Abgeordneten halten die Reaktion der Kommission auf die Urteile des EuGH vom 16. Februar 2022 für „unzureichend“ und betonen, dass die Kommission verpflichtet ist, EU-Rechtsvorschriften „unabhängig von den Wahlterminen in den Mitgliedstaaten“ umzusetzen.
In der Entschließung wird darauf hingewiesen, dass das Parlament im Oktober 2021 eine Klage gegen die Kommission wegen Nichtanwendung der Verordnung und wegen ihres Versuchs, „auf Zeit zu spielen“, eingereicht hat. Die Abgeordneten betonen, dass der Konditionalitätsmechanismus für Rechtsstaatlichkeit sowohl auf den Haushalt der Europäischen Union als auch auf die Mittel des NextGenerationEU-Pakets angewendet werden sollte.
Hintergrund
Das Budgetkonditionalität Regulierung am 1. Januar 2021 in Kraft getreten, aber die Kommission hat es bisher versäumt, es anzuwenden. Am 11. März 2021 haben Polen und Ungarn die Verordnung vor dem EU-Gerichtshof angefochten. Die Das Gericht entschied am 16. Februar, beide Rechtsmittel zurückzuweisen.
Mehr Infos
- Der angenommene Text wird hier verfügbar sein (10.03.2022)
- Nachbereitung der Plenardebatte: Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit: Abgeordnete fordern Kommission zum sofortigen Handeln auf (16.02.2022)
- Kostenloses Foto-, Video- und Audiomaterial zum Konditionalitätsmechanismus für Rechtsstaatlichkeit
- Verfahrensschritte
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