Agrarwirtschaft
Kartellrecht: Die Kommission konsultiert Interessenträger zu Nachhaltigkeitsvereinbarungen in der Landwirtschaft
Die Europäische Kommission lädt Interessengruppen wie Primärproduzenten, Verarbeiter, Hersteller, Großhändler, Einzelhändler und Lieferanten von Inputs ein, ihre Erfahrungen mit Vereinbarungen auszutauschen, die darauf abzielen, Nachhaltigkeitsziele in den Lieferketten von Agrarlebensmitteln zu erreichen. Das EU-Recht verbietet generell wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen, wie z. B. Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern, die zu höheren Preisen oder geringeren Mengen führen. Allerdings haben das Europäische Parlament und der Rat der EU vor kurzem angenommen eine neue Ausnahmeregelung, die solche Beschränkungen in Vereinbarungen im Agrarsektor zulässt, wenn sie unerlässlich sind, um Nachhaltigkeitsstandards zu erreichen, die über den verbindlichen EU- oder nationalen Standards liegen. Die Kommission konsultiert die Interessenträger, um zu verstehen, welche Arten von Nachhaltigkeitsvereinbarungen sie bisher entwickelt haben oder entwickeln möchten, die potenziellen Wettbewerbsbeschränkungen, die sich aus solchen Vereinbarungen ergeben könnten oder ergeben könnten, sowie die möglichen Auswirkungen einer solchen Zusammenarbeit auf das Angebot und die Preise und Innovation. Alle Beteiligten sind eingeladen, ihre Meinung dazu abzugeben Konsultationswebsite der Kommission Die Kommission wird alle Beiträge sorgfältig prüfen und die Beiträge der Interessenträger sowie eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und Schlussfolgerungen auf der Konsultationswebsite veröffentlichen. Die Kommission plant, 23 eine öffentliche Konsultation zum Leitlinienentwurf durchzuführen. Eine Pressemitteilung ist verfügbar. Online.
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