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Zypern

Kommission genehmigt Fördergebietskarte 2022–2027 für Zypern

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Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Beihilfevorschriften die Karte für die Gewährung regionaler Beihilfen für Zypern vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027 im Rahmen der überarbeitete Leitlinien für Regionalbeihilfen ('LAPPEN').

Die überarbeiteten RAG, die am 19. April 2021 von der Kommission angenommen wurden und seit dem 1. Januar 2022 in Kraft sind, ermöglichen es den Mitgliedstaaten, die am stärksten benachteiligten europäischen Regionen beim Aufholen zu unterstützen und die Unterschiede in Bezug auf wirtschaftliches Wohlergehen, Einkommen und Arbeitslosigkeit zu verringern – Kohäsion Ziele, die im Mittelpunkt der Union stehen. Sie bieten den Mitgliedstaaten auch mehr Möglichkeiten, Regionen zu unterstützen, die mit dem Übergang oder strukturellen Herausforderungen wie Entvölkerung konfrontiert sind, um umfassend zum grünen und digitalen Wandel beizutragen.

Gleichzeitig hält das überarbeitete RAG starke Garantien aufrecht, um zu verhindern, dass die Mitgliedstaaten öffentliche Gelder verwenden, um die Verlagerung von Arbeitsplätzen von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen auszulösen, was für einen fairen Wettbewerb im Binnenmarkt unerlässlich ist.

Die Fördergebietskarte Zyperns definiert die förderungsberechtigten Regionen Zyperns. Sie legt auch die maximalen Beihilfeintensitäten für die jeweilige Förderregion fest. Die Beihilfeintensität entspricht dem Höchstbetrag der staatlichen Beihilfe, der pro Begünstigtem gewährt werden kann, ausgedrückt als Prozentsatz der förderfähigen Investitionskosten.

Nach den überarbeiteten Regionalbeihilfeleitlinien kommen Regionen, in denen 49.46 % der Bevölkerung Zyperns leben, gemäß der Ausnahmeregelung des Artikels 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV für regionale Investitionsbeihilfen in Betracht (sogenannte „C-Fördergebiete“):

Um regionale Unterschiede auszugleichen, hat Zypern eine sogenannte nicht vorab festgelegte C-Zone ausgewiesen. Diese besteht aus 359 Gemeinden mit insgesamt 413,225 49.17 Einwohnern und deckt 15 % der zypriotischen Bevölkerung ab. In dieser Zone beträgt die maximale Beihilfeintensität für große Unternehmen 100 %, basierend auf einem Pro-Kopf-BIP unter 27 % des EU-10-Durchschnitts. Diese maximale Beihilfeintensität kann für Investitionen mittlerer Unternehmen um 20 Prozentpunkte und für Investitionen kleiner Unternehmen um 50 Prozentpunkte erhöht werden, wobei die anfänglichen Investitionen bis zu XNUMX Millionen Euro förderfähig sind.

Hintergrund

Europa war schon immer von erheblichen regionalen Unterschieden in Bezug auf wirtschaftliches Wohlergehen, Einkommen und Arbeitslosigkeit geprägt. Regionale Beihilfen sollen die wirtschaftliche Entwicklung in benachteiligten Gebieten Europas unterstützen und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten gewährleisten. 

In den RAG legt die Kommission die Bedingungen fest, unter denen Regionalbeihilfen als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können, und legt die Kriterien für die Ermittlung der Gebiete fest, die die Bedingungen der Artikel 107 Absatz 3 Buchstaben a und c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (A- bzw. C-Gebiete). In den Anhängen der Leitlinien werden die am stärksten benachteiligten Gebiete, die sogenannten A-Gebiete, genannt. Dazu zählen die Gebiete in äußerster Randlage und Regionen, deren Pro-Kopf-BIP höchstens 75 % des EU-Durchschnitts beträgt, sowie die vorab festgelegten C-Gebiete, die ehemalige A-Gebiete und Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte darstellen.

Die Mitgliedstaaten können sogenannte nicht vorab festgelegte C-Fördergebiete bis zu einer maximalen vorab festgelegten C-Förderfläche (Angaben hierzu finden sich auch in den Anhängen I und II der Leitlinien) und nach bestimmten Kriterien ausweisen. Die Mitgliedstaaten müssen ihren Vorschlag für Fördergebietskarten der Kommission zur Genehmigung vorlegen.

Die nicht vertrauliche Fassung der heutigen Entscheidung wird unter der Nummer SA.100726 (im Beihilfenregister) auf der Website der GD Wettbewerb. Neuerscheinungen von Beihilfeentscheidungen im Internet und im Amtsblatt sind im Internet aufgeführt Wettbewerb Wöchentliche E-News.

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