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Belgien

Kommission genehmigt belgisches Programm in Höhe von 5 Mio. EUR zur Unterstützung von Veranstaltungen und Kultursektoren, die von der Coronavirus-Pandemie betroffen sind

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Die Europäische Kommission hat ein belgisches Programm in Höhe von 5 Millionen Euro genehmigt, um die von der Coronavirus-Pandemie betroffenen Veranstaltungen und Kultursektoren zu unterstützen. Die Regelung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer RahmenDie Maßnahme steht kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) offen, die in der Region Brüssel-Hauptstadt ansässig und im Veranstaltungs- und Kultursektor tätig sind. Begünstigte haben Anspruch auf rückzahlbare Vorschüsse von bis zu 150,000 Euro.

Die Höhe der Beihilfe pro Empfänger wird auf der Grundlage seines Geschäftsplans berechnet. Die Kommission stellte fest, dass die belgische Regelung die Bedingungen des Befristeten Rahmens erfüllt. Insbesondere wird die Beihilfe: (i) 2.3 Mio. EUR pro Begünstigten nicht übersteigen; und (ii) werden spätestens am 30. Juni 2022 gewährt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b zu beheben. AEUV und den im Befristeten Rahmen festgelegten Bedingungen.

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier werden auf dieser Seite erläutert. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Aktenzeichen SA.100716 im veröffentlicht staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerbs-Website Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.

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