Connect with us

Coronavirus

Die Kommission genehmigt die Änderung des irischen Programms zur Unterstützung von kommerziellen Veranstaltungsorten, Produzenten und Veranstaltern von Live-Auftritten, die von der Coronavirus-Pandemie betroffen sind

SHARE:

Veröffentlicht

on

Wir verwenden Ihre Anmeldung, um Inhalte auf eine Weise bereitzustellen, der Sie zugestimmt haben, und um unser Verständnis von Ihnen zu verbessern. Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Änderungen an einer bestehenden irischen Regelung zur Unterstützung von kommerziellen Veranstaltungsorten, Produzenten und Veranstaltern von Live-Auftritten, die von der Coronavirus-Pandemie betroffen sind, mit dem in Einklang stehen Temporärer Rahmen. Die Kommission genehmigte die ursprüngliche Regelung am 28. Mai 2021 (SA.63067) und seine nachfolgende Änderung an 2 Dezember 2021 (SA.100717). Irland meldete die folgenden Änderungen an der ursprünglichen Regelung in der geänderten Fassung: (i) eine Erhöhung des Gesamtbudgets um 45 Mio. EUR; (ii) eine Anpassung der Zulassungsbedingungen mit der Maßgabe, dass Antragsteller, um zugelassen zu werden, die Durchführung einer Live-Veranstaltung zwischen dem 1. Dezember 2021 und dem 30. Juni 2022 planen müssen; und (iii) die neue Frist für den Eingang von Anträgen im Rahmen der Maßnahme ist der 30. Juni 2022.

Die Kommission stellte fest, dass das irische System in seiner geänderten Fassung weiterhin die Bedingungen des Befristeten Rahmens erfüllt. Insbesondere darf die Beihilfe (i) 2.3 Mio. EUR pro Empfänger nicht übersteigen; und (ii) werden spätestens am 30. Juni 2022 gewährt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die geänderte irische Regelung nach wie vor notwendig, geeignet und verhältnismäßig ist, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 ( b) AEUV und die Bedingungen des Befristeten Rahmens. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die geänderte Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften.

Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.101267 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerbs-Website Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.

Teile diesen Artikel:

EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

Trending