Belgien
Kommission genehmigt belgische Regelung in Höhe von 45 Mio. EUR zur Unterstützung von Unternehmen, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffen sind
Die Europäische Kommission hat ein belgisches Programm in Höhe von 45 Mio. Die öffentliche Unterstützung wurde im Rahmen der staatlichen Beihilfe genehmigt Temporärer Rahmen. Im Rahmen der Regelung mit dem Namen „La Prime Relance“ werden die Beihilfen in Form von direkten Zuschüssen gewährt. Förderfähig sind Unternehmen jeder Größe, die in den folgenden Sektoren tätig sind: Nachtclubs, Restaurants und Cafés („ReCa“) und einige ihrer Zulieferer, Veranstaltungen, Kultur, Tourismus, Sport und Personenbeförderung. Um förderfähig zu sein, müssen die Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 bei der Zentralbank der Unternehmen („la Banque-Carrefour des Enterprises“) registriert sein. Die Kommission hat festgestellt, dass die belgische Regelung die im Befristeten Rahmen festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere wird die Unterstützung (i) 1.8 Mio. EUR pro Unternehmen nicht überschreiten und (ii) spätestens am 31. Dezember 2021 gewährt.
Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b AEUV und den im vorläufigen Rahmen festgelegten Bedingungen erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist, um eine schwerwiegende Störung der Wirtschaft eines Mitgliedstaats zu beheben. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Maßnahme gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen. Weitere Informationen zum vorübergehenden Rahmen und zu anderen Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier werden auf dieser Seite erläutert. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.64775 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden.
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