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Europäische Kommission

Überprüfung der EU-Versicherungsvorschriften: Ermutigung von Versicherern, in die Zukunft Europas zu investieren

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Die Europäische Kommission hat eine umfassende Überarbeitung der EU-Versicherungsvorschriften (bekannt als Solvabilität II) beschlossen, damit Versicherungsunternehmen ihre langfristigen Investitionen in die Erholung Europas von der COVID-19-Pandemie ausweiten können.

Ziel der heutigen Überprüfung ist es außerdem, den Versicherungs- und Rückversicherungssektor (also die Versicherung von Versicherungsunternehmen) widerstandsfähiger zu machen, um künftige Krisen besser zu überstehen und die Versicherungsnehmer besser zu schützen. Darüber hinaus werden für bestimmte kleinere Versicherungsunternehmen vereinfachte und verhältnismäßigere Vorschriften eingeführt.

Versicherungspolicen sind für viele Europäer und für europäische Unternehmen unverzichtbar. Sie schützen die Menschen vor finanziellen Verlusten im Falle unvorhergesehener Ereignisse. Versicherungsunternehmen spielen zudem eine wichtige Rolle in unserer Wirtschaft, indem sie Ersparnisse in die Finanzmärkte und die Realwirtschaft lenken und so europäischen Unternehmen langfristige Finanzierungen bieten.

Die heutige Überprüfung besteht aus den folgenden Elementen:

  • Ein Legislativvorschlag zur Änderung der Solvabilität II-Richtlinie (Richtlinie 2009/138/EG);
  • eine Mitteilung über die Überprüfung der Solvency-II-Richtlinie und;
  • einen Legislativvorschlag für eine neue Richtlinie zur Beitreibung und Abwicklung von Versicherungen.

Umfassende Überprüfung von Solvency II

Ziel der heutigen Überprüfung ist es, den Beitrag der europäischen Versicherer zur Finanzierung der Erholung zu stärken, die Kapitalmarktunion voranzutreiben und Mittel für den europäischen Grünen Deal bereitzustellen. Kurzfristig könnte in der EU Kapital in Höhe von schätzungsweise bis zu 90 Milliarden Euro freigesetzt werden. Diese erhebliche Kapitalfreisetzung wird den (Rück-)Versicherern helfen, ihren Beitrag als private Investoren zur Erholung Europas nach COVID-19 zu erhöhen.

Die Änderungen der Solvabilität-II-Richtlinie werden zu einem späteren Zeitpunkt durch delegierte Rechtsakte ergänzt. Die heutige Mitteilung legt die diesbezüglichen Absichten der Kommission dar. 

Einige Kernpunkte des heutigen Pakets:

  • Die heutigen Änderungen werden die Verbraucher besser schützen und sicherstellen, dass die Versicherungsunternehmen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten solide bleiben.
  • Verbraucher („Versicherungsnehmer“) werden besser über die finanzielle Situation ihres Versicherers informiert;
  • Verbraucher werden beim Kauf von Versicherungsprodukten in anderen Mitgliedstaaten dank einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden besser geschützt;
  • Versicherer werden Anreize haben, mehr in langfristiges Kapital für die Wirtschaft zu investieren;
  • Die Finanzkraft der Versicherer wird bestimmten Risiken, darunter auch klimabedingten Risiken, besser Rechnung tragen und sie werden weniger anfällig für kurzfristige Marktschwankungen sein.
  • der gesamte Sektor wird besser überprüft, um zu vermeiden, dass seine Stabilität gefährdet wird.

Vorgeschlagene Richtlinie zur Beitreibung und Abwicklung von Versicherungen

Das Ziel der Richtlinie über die Beitreibung und Abwicklung von Versicherungen besteht darin, sicherzustellen, dass Versicherer und die zuständigen Behörden in der EU in Fällen erheblicher finanzieller Notlagen besser vorbereitet sind.

Es wird einen neuen geordneten Abwicklungsprozess einführen, der die Versicherungsnehmer sowie die Realwirtschaft, das Finanzsystem und letztendlich die Steuerzahler besser schützt. Nationale Behörden werden im Falle der Insolvenz eines Versicherungsunternehmens besser gerüstet sein.

Durch die Einrichtung von Abwicklungskollegien werden die zuständigen Aufsichts- und Abwicklungsbehörden in der Lage sein, koordinierte, rechtzeitige und entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, um Probleme in grenzüberschreitenden (Rück-)Versicherungsgruppen anzugehen und so das bestmögliche Ergebnis für die Versicherungsnehmer und die Wirtschaft insgesamt zu gewährleisten.

Die heutigen Vorschläge basieren weitgehend auf der fachlichen Beratung der EIOPA (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung). Sie orientieren sich zudem an den internationalen Arbeiten zu diesem Thema, berücksichtigen jedoch gleichzeitig die europäischen Besonderheiten.

Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, sagte Executive Vice President Valdis Dombrovskis: „Europa braucht einen starken und dynamischen Versicherungssektor, der in unsere Wirtschaft investiert und uns hilft, die Risiken zu managen, denen wir ausgesetzt sind. Dank seiner Doppelrolle als Beschützer und Investor kann der Versicherungssektor zum Green Deal und zur Kapitalmarktunion beitragen. Die heutigen Vorschläge stellen sicher, dass unsere Regeln weiterhin ihren Zweck erfüllen, indem sie verhältnismäßiger gestaltet werden.“

Mairead McGuinness, Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion, erklärte: „Der heutige Vorschlag wird dem Versicherungssektor helfen, seine Rolle in der EU-Wirtschaft voll auszuschöpfen. Wir ermöglichen Investitionen in die Erholungsphase und darüber hinaus. Und wir fördern die Beteiligung von Versicherungsunternehmen an den EU-Kapitalmärkten und ermöglichen so die langfristigen Investitionen, die für eine nachhaltige Zukunft so wichtig sind. Unsere wachsende Kapitalmarktunion ist für unsere grüne und digitale Zukunft von entscheidender Bedeutung. Wir achten auch besonders auf die Verbraucherperspektive; Versicherungsnehmer können sicher sein, dass sie künftig besser geschützt sind, falls ihr Versicherer in Schwierigkeiten gerät.“

Nächste Schritte

Das Legislativpaket wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert.

Hintergrund

Versicherungsschutz ist für viele Haushalte, Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer unverzichtbar. Der Versicherungssektor bietet auch Lösungen für Alterseinkommen und hilft, Ersparnisse in die Finanzmärkte und die Realwirtschaft zu lenken.

Am 1. Januar 2016 trat die Solvency-II-Richtlinie in Kraft. Die Kommission hat die Anwendung der Richtlinie überwacht und die Interessenträger umfassend zu möglichen Überprüfungsbereichen konsultiert.

Am 11. Februar 2019 ersuchte die Kommission die EIOPA förmlich um technische Beratung zur Vorbereitung der Überprüfung der Solvabilität-II-Richtlinie. Die technische Beratung der EIOPA wurde am 17. Dezember 2020 veröffentlicht.

Über den in der Richtlinie selbst genannten Mindestumfang der Überprüfung hinaus und nach Konsultation der Interessenträger hat die Kommission weitere Bereiche des Solvency-II-Rahmens ermittelt, die überprüft werden sollten, wie etwa den Beitrag des Sektors zu den politischen Prioritäten der Europäischen Union (z. B. dem europäischen Green Deal und der Kapitalmarktunion), die Beaufsichtigung grenzüberschreitender Versicherungsaktivitäten und die Verbesserung der Verhältnismäßigkeit der Aufsichtsvorschriften, einschließlich der Berichterstattung.

Mehr Infos

Legislativvorschlag zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität-II-Richtlinie)

Gesetzesvorschlag zur Sanierung und Abwicklung von (Rück-)Versicherungsunternehmen

Mitteilung zur Überprüfung der Solvabilität II-Richtlinie

Fragen und Antworten

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